Urteil nach Schlägerei in SaarbrückenFünfeinhalb Jahre Knast für Fußtritt gegen Kopf eines Bewusstlosen
Die Justiz greift durch. Ergebnis: Wer bei einer Schlägerei gegen den Kopf eines Opfers tritt, das auf dem Boden liegt, der verübt ein versuchtes Tötungsdelikt. Das bedeutet Knast.