Alle Recht-Artikel vom 12. Februar 2019
Fünfeinhalb Jahre Knast für Fußtritt gegen Kopf eines Bewusstlosen
Fünfeinhalb Jahre Knast für Fußtritt gegen Kopf eines Bewusstlosen

Urteil nach Schlägerei in SaarbrückenFünfeinhalb Jahre Knast für Fußtritt gegen Kopf eines Bewusstlosen

Die Justiz greift durch. Ergebnis: Wer bei einer Schlägerei gegen den Kopf eines Opfers tritt, das auf dem Boden liegt, der verübt ein versuchtes Tötungsdelikt. Das bedeutet Knast.