Urteil des BundesverwaltungsgerichtsJäger haben kein Recht auf Erwerb von Schalldämpfern
Das Waffengesetz will die Gesellschaft so weit wie möglich vor Schusswaffen mit Schalldämpfern schützen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gilt dies auch mit Blick auf Jäger und Schalldämpfer für deren Gewehre.