Alle Recht-Artikel vom 04. Dezember 2018
Jäger haben kein Recht auf Erwerb von Schalldämpfern
Jäger haben kein Recht auf Erwerb von Schalldämpfern

Urteil des BundesverwaltungsgerichtsJäger haben kein Recht auf Erwerb von Schalldämpfern

Das Waffengesetz will die Gesellschaft so weit wie möglich vor Schusswaffen mit Schalldämpfern schützen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gilt dies auch mit Blick auf Jäger und Schalldämpfer für deren Gewehre.