Alle Recht-Artikel vom 01. Juni 2016
Krank am Traumstrand: Und kein Schutz durch die Krankenkasse?

Krank am Traumstrand: Und kein Schutz durch die Krankenkasse?

Die Welt ist klein geworden. Die Koffer sind schnell gepackt und ab geht es – sei es auf Dienstreise oder in den Traumurlaub. Aber Achtung: Sobald man krank wird, gibt es keinen weltweiten Schutz durch gesetzliche Krankenkassen.

Gericht stoppt Traum vom Pool im Garten eines Mehrparteienhauses

Gericht stoppt Traum vom Pool im Garten eines Mehrparteienhauses

Ein kleiner, feiner Swimmingpool direkt im Garten hinter der eigenen Wohnung. Das wär doch was. Aber es klappt nicht so einfach, wenn man mit anderen Eigentümern gemeinsam im Haus sitzt. Die dürfen nämlich mitreden.