Alle Recht-Artikel vom 14. September 2015
Heckenschütze von Lebach soll hinter Gitter - Aber wie lange?

Heckenschütze von Lebach soll hinter Gitter - Aber wie lange?

Nach den Schüssen in Richtung von 14 fahrenden Autos bei Lebach soll der Angeklagte zu neun Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt werden. Das hat die Oberstaatsanwältin beantragt. Der Verteidiger weist dies zurück, fordert vier Jahre Haft