Alle Recht-Artikel vom 04. Mai 2015
Fiskus hält die Hand auf beim eBay-Verkauf von Sammelstücken
Fiskus hält die Hand auf beim eBay-Verkauf von Sammelstücken

Fiskus hält die Hand auf beim eBay-Verkauf von Sammelstücken

Schlechte Nachrichten für die Sammler von Uhren, Fotoapparaten, Büchern oder anderen schönen Dingen: Wer regelmäßig Sammelstücke an-und verkauft kann vom Finanzamt als gewerblicher Händler eingestuft werden. Und dann werden Steuern fällig.