Alle Recht-Artikel vom 27. Januar 2012
Kind stirbt nach Mandeloperation: Arzt muss dafür nicht haften

Kind stirbt nach Mandeloperation: Arzt muss dafür nicht haften

Nachblutungen sind bei Mandeloperationen eine typische Komplikation – und kein ärztlicher Behandlungsfehler. Deshalb gibt es keinen Schadensersatz vom Krankenhaus. Auch dann nicht, wenn ein Kind stirbt oder ein Erwachsener schwer behindert wird.

Im Schwesternwohnheim brennen Kroketten: Wer zahlt die Feuerwehr?

Im Schwesternwohnheim brennen Kroketten: Wer zahlt die Feuerwehr?

Verbrannte Kroketten im Herd einer Schwesternschülerin verursachten einen Großeinsatz der Klinik-Feuerwehr. Die junge Frau muss nun 900 Euro für den Einsatz von 23 Wehrleuten zahlen, die zum Wohnheim ausrückten.