Strafprozess gegen Ex-OB von Homburg Vorwurf der Untreue und der Korruption: Urteil rückt näher

Saarbrücken/Homburg · Der Strafprozess gegen den früheren Oberbürgermeister von Homburg, Karlheinz Schöner (CDU), wird voraussichtlich am 27. März zu Ende gehen. An diesem Tag sollen zunächst die Schlussplädoyers von Staatsanwalt und Verteidigung gehalten werden.

 Der Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner beim Prozessauftakt im Januar.

Der Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner beim Prozessauftakt im Januar.

Foto: BeckerBredel

Im Anschluss daran bekommt der frühere Rathauschef Gelegenheit für sein „letztes Wort“, bevor sich die Richter zur Beratung zurückziehen. Danach soll am gleichen Tag das Urteil verkündet werden.

Diesen Ablaufplan hat der Vorsitzende Richter der zuständigen Strafkammer des Landgerichts gestern am siebten Tag im Schöner-Prozess mit den Beteiligten besprochen. Dem mittlerweile pensionierten CDU-Politiker werden Untreue und Vorteilsannahme während seiner Amtszeit vorgeworfen. Er soll mit Spendengeldern für die musikalische Früherziehung eine digitale Musikanlage angeschafft haben, die von der Polizei zwei Jahre später im Probenraum einer Musikband gefunden wurde, in der Schöner Schlagzeug spielte. Außerdem sollen Mitarbeiter eines kommunalen Bautrupps während ihrer Arbeitszeit im Garten des damaligen OB „aus Gefälligkeit“ einen Zaun errichtet, Betonarbeiten ausgeführt und eine Bank repariert haben. Schöner weist diese Vorwürfe zurück. Im Fall einer Verurteilung droht ihm unter Umständen auch ein teilweiser Verlust seiner Altersbezüge. Bei einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft auf Bewährung wäre ein solcher Verlust zwingend.

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