Vier Geldautomaten gesprengt: Freispruch für einen der Angeklagten

Saarbrücken · Nach den spektakulären Überfällen auf vier Banken im Saarland mussten sich zwei Männer vor dem Landgericht verantworten. Sie sollen nachts Geldautomaten aufgesprengt und so fast 400 000 Euro erbeutet haben.

 In der Bank 1 Saar in der Hauptstraße in Gersweiler ist am frühen Dienstagmorgen (30.09.2014) ein Geldautomat in die Luft gesprengt worden. In den vergangenen Wochen hatte es saarlandweit Angriffe auf Geldautomaten gegeben.Location:Saarbrücken

In der Bank 1 Saar in der Hauptstraße in Gersweiler ist am frühen Dienstagmorgen (30.09.2014) ein Geldautomat in die Luft gesprengt worden. In den vergangenen Wochen hatte es saarlandweit Angriffe auf Geldautomaten gegeben.Location:Saarbrücken

Foto: Becker&Bredel


Wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion nebst Diebstahls in mehreren Fällen hat das Landgericht Saarbrücken einen 36 Jahre alten Mann zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt, wonach er und ein namentlich nicht genannter Mann in vier saarländischen Banken Geldautomaten gesprengt und dabei fast 400 000 Euro erbeutet haben. Das Geld hätten sie verbraucht, unter anderem in Casinos verspielt. Laut diesem Geständnis war ein 40 Jahre alter Bekannter des Verurteilten, der in Saarbrücken neben ihm auf der Anklagebank saß, bei den Taten nicht dabei gewesen. Dieser Mitangeklagte hatte seine Beteiligung an den Überfällen von Anfang an bestritten und wurde am Ende des dreieinhalb Monate langen Strafprozesses nun freigesprochen.

Der Staatsanwalt hatte den beiden Angeklagten vorgeworfen, zwischen April und September 2014 vier Geldautomaten in Rehlingen-Siersburg, Völklingen-Lauterbach, Perl und Saarbrücken-Gersweiler gesprengt zu haben. Die Taten ereigneten sich jeweils nachts zwischen zwei und vier Uhr in der Früh. Dabei wurden fast 400 000 Euro Bargeld erbeutet und ein Sachschaden von rund 570 000 Euro angerichtet. Entscheidend für die teilweise Aufklärung der Ereignisse war der vierte Überfall in Gersweiler. Hier hatte der Geldautomat seinen Inhalt nicht herausgegeben. Statt dessen wurde eine Fahndung nach den zwei Tätern eingeleitet, die mit dem Auto Richtung Frankreich geflüchtet waren. Dort stieß die Polizei auf das dunkle Fahrzeug, aus dem zwei Männer flohen. Einer konnte später durch eine Reihe von Indizien und Beweisen als der 36 Jahre alte Angeklagte identifiziert werden. Außerdem fand sich in der Nähe des Autos ein Handschuh mit DNA-Spuren des 40-Jährigen. Daraufhin wurden die beiden Beschuldigten international zur Fahndung ausgeschrieben, in Italien sowie Frankreich festgenommen und ins Saarland gebracht.

Hier begann im Juli 2015 der Strafprozess gegen das Duo. Im Zuge der mehrmonatigen Beweisaufnahme verdichteten sich die Beweise gegen den 36-Jährigen. Beispiele: In dem Fluchtauto wurden DNA-Spuren des Mannes gefunden, er war zur jeweiligen Tatzeit in der Nähe der Tatorte gewesen und hatte diese zuvor offenbar ausgekundschaftet. Stichhaltige Beweise für die Beteiligung des mitangeklagten 40-Jährigen gab es aber am Ende nicht. Hier blieb unter dem Strich allein der Handschuh mit dessen DNA-Spuren, der in der Nähe des verlassenen Fluchtfahrzeuges gefunden worden war. Der Mann muss den Handschuh also wohl irgendwann einmal in der Hand gehabt haben, als er mit dem 36-Jährigen unterwegs war. Aber wann und wo, das blieb unklar. Fazit des Gerichts: Der 40-Jährige könne bei dem Überfall in Gersweiler und den anderen Taten dabei gewesen sein. Dies müsse aber nicht zwingend so sein. Deshalb bestünden begründete Zweifel an der Schuld dieses Angeklagten. Also wurde er auf Kosten der Landeskasse freigesprochen. Er bekommt nun Haftentschädigung für fast ein Jahr Untersuchungshaft in Höhe von mindestens 25 Euro pro Hafttag.

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