Urteil gegen Diskriminierung von Ausländern Vermieter wollte Wohnung nur an Deutsche vermieten: Das ist verboten!

Augsburg · Ein Vermieter hatte Ärger mit einem Mieter. Weil der ausländische Wurzeln hat, wollte der Rentner seine Wohnung künftig nur noch „an Deutsche“ vermieten. Das hätte er besser nicht getan.

 Ein Mietvertrag liegt auf einem Tisch. Symbolfoto.

Ein Mietvertrag liegt auf einem Tisch. Symbolfoto.

Foto: dpa/Franz-Peter Tschauner

Wo fangen Rassismus und Diskriminierung eigentlich an? Ein Gerichtsurteil aus Augsburg vom 10. Dezember vergangenen Jahres hat diese Frage klar und ohne Schaum vor dem Mund beantwortet. Die Antwort ist eigentlich ganz einfach. Sie steht im Grundgesetz und im ergänzenden Gesetz mit dem etwas sperrigen Namen „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“. Danach darf niemand benachteiligt werden wegen seiner Rasse, seiner Herkunft, seiner Sprache, seines Glaubens oder seines Geschlechts. Trotzdem passiert es immer wieder. Manchmal aus bösem Willen, manchmal aber auch nur aus Gedankenlosigkeit.