Haftstrafe nach Brandstiftung Saarländer zündete seine eigene Wohnung an, weil er sich dort nicht mehr wohl fühlte

Saarbrücken · Das hätte richtig übel werden können. Gegen vier Uhr in der Früh zündete ein Mann seine Wohnung an und ging weg. Zum Glück wurde in dem Mehrparteienhaus niemand verletzt. Jetzt stand der Brandstifter vor Gericht.

 Ein Löschfahrzeug der Feuerwehr. Symbolfoto.

Ein Löschfahrzeug der Feuerwehr. Symbolfoto.

Foto: dpa/Carsten Rehder

Nach dem Wohnungsbrand in einem Mehrparteienhaus in Saarbrücken hat das Landgericht einen 31 Jahre alten Mann zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte am frühen Morgen des 15. Mai 2019 gegen vier Uhr in seiner Wohnung ein Kissen auf den Boden gelegt. Von dem Kissen aus liefen mehrere abgewickelte Rollen Toilettenpapier als Art Zündschnur zu verschiedenen Stellen der Wohnung. Dann zündete der Mann das Kissen an, nahm eine Tasche mit Kleidern sowie Toilettenartikeln und ging weg. Wenig später rief er von einer Telefonzelle aus die Feuerwehr an, damit sie den Brand löscht.

Aber die Löschkräfte waren etwa sechs Minuten zuvor bereits von einer aufmerksamen Nachbarin alarmiert worden. Als die Feuerwehr vor Ort eintraf hatten sich bereits alle Bewohner des mehrstöckigen Hauses auf die Straße gerettet. Die Feuerwehrleute mussten die Wohnung des 31-Jährigen im zweiten Stock aufbrechen. Im Flur hatte das Kissen auf dem Boden Feuer gefangen. Die Flammen hatten auf ein daneben stehendes Holzregal übergegriffen, der Putz an der Wand war durch die Hitze teilweise zerstört. Die Feuerwehr hatte den Brand schnell unter Kontrolle. Die Wohnung des Angeklagten war wegen der Rauchentwicklung unbewohnbar. Die übrigen Hausbewohner konnten dagegen zurück in ihre Wohnungen. Sie blieben unverletzt.

Dieser im Ergebnis glückliche Verlauf des Wohnungsbrandes wirkte vor Gericht deutlich strafmildernd. Das galt auch für den Anruf des Mannes bei der Feuerwehr in der Tatnacht. Der 31-Jährige hatte darin und später bei der Polizei die Verantwortung für das Feuer übernommen. Er stammt aus zerrütteten Familienverhältnissen und leidet nach Aussage eines Gutachters unter einer Persönlichkeitsstörung. Er hat keinen Beruf und lebt allein. Mehrfach hat er sich selbst in psychiatrische Kliniken eingewiesen - entweder aus Angst vor einem möglichen Selbstmord oder wegen Suchtproblemen. Kurz vor der Tat war er aus einer solchen Klinik entlassen worden. In seiner Wohnung fühlte er sich anschließend nach eigener Aussage nicht mehr wohl. Er hatte sie verwahrlosen und vermüllen lassen. Deshalb habe er eine neue Wohnung haben wollen. Und um diese zu bekommen, habe er die alte angezündet. Danach habe er seine Tasche mit den Kleidern und den Toilettensachen genommen und sei gegangen. Wenig später sei er aber „wieder klar im Kopf geworden“ und habe eine Telefonzelle gesucht. Von dort aus habe er den Notruf abgesetzt und den Brand in seiner Wohnung gemeldet. Damit habe er verhindern wollen, dass Schlimmeres passiert. So weit das Ergebnis der Beweisaufnahme vor Gericht.

Fazit der Richter: Zum Glück für die Bewohner des Hauses und zum Glück für den Angeklagten sei niemand verletzt oder getötet worden. Trotzdem sei ein Feuer in einer Wohnung zu nachtschlafender Zeit gemeingefährlich und nicht zu kontrollieren. Wer ein solches Feuer lege, der müsse konsequent bestraft werden. Deshalb müsse gegen den Angeklagten im konkreten Fall auch eine entsprechende Strafe von drei Jahren Haft verhängt werden, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

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