Untreue und Vorteilsannahme Ex-Oberbürgermeister von Homburg wehrt sich nicht gegen Strafurteil

Homburg/Saarbrücken · Das Urteil gegen den früheren Oberbürgermeister von Homburg ist rechtskräftig. Karlheinz Schöner (CDU) akzeptiert offenbar seine Verurteilung wegen Untreue und Vorteilsannahme durch das Landgericht.

 Das Urteil im Fall Schöner ist gesprochen und rechtskräftig. Symbolfoto.

Das Urteil im Fall Schöner ist gesprochen und rechtskräftig. Symbolfoto.

Foto: dpa/Uli Deck

Das Strafurteil gegen den Ex-Oberbürgermeister von Homburg, Kalrheinz Schöner, ist rechtskräftig. Das hat die Sprecherin des Landgerichts Saarbrücken auf Anfrage unserer Zeitung erklärt. Demnach hat der mittlerweile pensionierte CDU-Politiker innerhalb der gesetzlichen Rechtsmittelfrist keine Revision gegen seine Verurteilung wegen Untreue und Vorteilsannahme eingelegt. Damit akzeptiert er die Entscheidung der Richter.

Das Landgericht hatte den 67-Jährigen Anfang April zu 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte zuvor ein Geständnis abgelegt. Demnach hatte er während seiner Amtszeit Spendengelder in Höhe von 12.465 Euro für die musikalische Früherziehung zweckwidrig zum Kauf einer digitalen Soundanlage mit Mischpult, Lautsprechern und zehn Mikrophonen benutzt. Die Geräte waren fast zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt des Oberbürgermeisters im Probenraum einer Musikband gefunden worden, in der Schöner damals Schlagzeug spielte.

Außerdem hatte der Kommunalpolitiker zugegeben, dass Arbeiter eines kommunalen Bautrupps während seiner Amtszeit auf seinem privaten Grundstück Gartenarbeiten erledigt hätten. Nach Aussage der Arbeiter geschah dies aus Dankbarkeit gegenüber dem Oberbürgermeister, der immer für sie da gewesen sei. Die Große Strafkammer des Landgerichts wertete die Sache mit den Spendengeldern als Untreue und die Angelegenheit mit den Gartenarbeiten als Vorteilsannahme. Dafür sei eine Gesamtstrafe von 15 Monaten auf Bewährung angemessen, so das Fazit der Richter am Ende des Prozesses. Als Bewährungsauflage muss Schöner der Stadt Homburg die 12.465 Euro ersetzen und 5.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Darüber hinaus droht dem früheren Oberbürgermeister im Zuge der strafrechtlichen Verurteilung zumindest ein teilweiser Verlust seiner beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge.

Zwischenzeitlich wurde außerdem bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen weiterer möglicher Ungereimtheiten gegen Schöner ermittelt. Es geht um angeblich kostenlose Elektroarbeiten in seinem Privathaus sowie um die angebliche Übernahme von Stromkosten für eine Festveranstaltung durch die Stadt. Hier stehen die Ermittler offenbar noch am Anfang. Ob sich die entsprechenden Vorwürfe bestätigen oder nicht, das ist offen. Und bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für jeden Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

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