Prozess am Landgericht Traum vom großen Geld geplatzt: Ex-Chefs von Hooters vor Gericht

Saarbrücken · Das Konzept der Hooters-Restaurants: Knapp bekleidete junge Damen sollen den Kunden die Hamburger und Hühnchen-Snacks schmackhaft machen. Zwei Saarländer wollten dabei mitmachen. Aber es klappte nicht. Nun wurden die Männer wegen Insolvenzverschleppung verurteilt.

 SymbolbildLocation:Karlsruhe

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Foto: dpa/Uli Deck

Die beiden Ex-Vorstände von "Wings of Germany" (Saarbrücken) sind von der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts wegen Insolvenzverschleppung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Nach Feststellung der Richter hatten die beiden 42 und 44 Jahre alten Saarländer im Jahr 2010 zu spät Konkurs für ihr Firmengeflecht rund um die deutschen Hooters-Restaurants angemeldet. Die beiden geständigen Angeklagten wurden deshalb zu 18 Monaten sowie zu zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Die nicht vorbestraften Männer standen 2010 an der Spitze der beiden Muttergesellschaften der Hooters Schnellrestaurants in Deutschland. Zeitweise gab es bundesweit sieben eigenständige Filialen dieser Burger- und Hühnchenrestaurants, die erste davon seit 2005 in Neunkirchen. Zum Konzept der Lizenzgeber aus den USA gehören knapp bekleidete junge Frauen, die in kurzen Hosen und engen T-Shirts als Bedienungen arbeiten. Die Saarländer hatten dieses Konzept in den USA kennen gelernt und wollten es auch in Deutschland zum Erfolg führen. Das war ihr großer Traum. Mangels Eigenkapital machten sie sich auf die Suche nach Investoren, die Geld für die Idee gaben. Unter den Geldgebern sollen besonders viele Ärzte gewesen sein.

Was dann geschah, beschrieb die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer so: Das Ganze sei von Anfang an zum Scheitern verurteilt gewesen. Die Angeklagten hätten viel Geld gehabt und viel Geld für ihre Idee ausgegeben. Sie konnten richtig klotzen. Und das hätten sie auch getan. Beispielsweise bei der Anmietung eines Restaurants in bester Lage für 88 000 Euro Miete. "Dafür muss man viele Hamburger verkaufen", so die Anklagevertreterin weiter. Aber den beiden Saarländern fehlte offenbar das Verständnis und das Wissen für den Betrieb eines solchen Großunternehmens. Letztlich seien deshalb alle Gesellschaften des schwer durchschaubaren Konstruktes unrentabel und unterkapitalisiert gewesen.

Damit zum Kern der Vorwürfe vor dem Landgericht: Nach Erkenntnis der Ermittler waren die beiden Saarbrücker Muttergesellschaften "Wings of Germany AG" und "Wings of Germany Betreiber AG und Co. KG" bereits Ende 2009 in finanzielle Schieflage geraten. Spätestens im März 2010 seien die Firmen dann nicht mehr in der Lage gewesen, ihre fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Insolvenzantrag sei aber erst am 6. Juli 2010 gestellt worden. Außerdem seien die Saarländer und ein mitangeklagter, zu einer Geldstrafe verurteilter Ex-Geschäftsführer aus Essen dafür verantwortlich, dass bei anderen Firmen verspätete Insolvenz angemeldet und Beiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt wurden. Unter dem Strich - so der Insolvenzverwalter als Zeuge vor Gericht - blieb am Ende mit Blick auf alle Firmen des Geflechtes ein Schuldenberg von etwa 12 Millionen Euro übrig.

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