Tödliches Feuer in Wiebelskirchen Dem Brandstifter droht lebenslange Haft

Saarbrücken · Im April 2018 starb ein 38 Jahre alter Saarländer bei einem Großfeuer in einem Haus in Wiebelskirchen. Es war Brandstiftung. Jetzt wird dem angeblichen Täter der Prozess gemacht.

 Feuerwehrwagen stehen am Tag nach dem Brand vor dem Mehrfamilienhaus in Wiebelskirchen.

Feuerwehrwagen stehen am Tag nach dem Brand vor dem Mehrfamilienhaus in Wiebelskirchen.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Nach dem tödlichen Feuer in einem Mehrfamilienhaus in Neunkirchen-Wiebelskirchen muss sich ein Saarländer wegen Brandstiftung mit Todesfolge vor dem Landgericht verantworten. Der 29-jährige Deutsche soll im April 2018 gegen 23 Uhr im Treppenhaus des Hauses einen Kinderwagen angezündet haben. Die Feuerwehr konnte 14 Personen aus dem Haus retten. Ein 38 Jahre alter Mann konnte nur noch tot aus dem Dachstuhl geborgen werden.

Zum Auftakt des Strafprozesses wurde die Anklageschrift gegen den 29-Jährigen und einen zehn Jahre jüngeren Mitangeklagten verlesen, der bei der Tat Schmiere gestanden haben soll. Mit der umfassenden Beweisaufnahme werden die Richter erst im Februar beginnen. Bislang sind insgesamt fünf weitere Sitzungstage bis in den März hinein geplant. Es geht dabei mit der Brandstiftung mit Todesfolge um eines der schwersten Verbrechen im Strafrecht. Sie wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe wie bei einem Mord oder mindestens mit zehn Jahren Haft bestraft. Das ist das gleiche Strafmaß wie bei einem Raub mit Todesfolge oder einer Vergewaltigung mit Todesfolge. Bei diesen Delikten genügt es, wenn ein Täter durch seine Straftat den Tod des Opfers leichtfertig verursacht hat. Das kann auch dann der Fall sein, wenn der Täter den Tod eines anderen Menschen gar nicht gewollt hat.

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen sollen die Angeklagten über die offene Haustür in das Haus gekommen sein. Dort habe der 29-Jährige den Kinderwagen angezündet, während der 19-Jährige aufpasste, dass niemand kommt. Dann seien beide Männer geflüchtet, wobei der Jüngere ein im Flur abgestelltes Fahrrad mitgenommen habe. Bei der Polizei haben die Beschuldigten dies zugegeben. Unklar geblieben ist bislang das Motiv ihrer Tat. Es wurde zeitweise vermutet, dass der Hauptangeklagte aus Ärger über angebliche Bewohner des Hauses aus dem Ausland gehandelt haben könnte. Diese hätten angeblich seine Mutter beleidigt. Der 29-Jährige hat dies gegenüber den Ermittlern im Vorfeld des Strafprozesses zurückgewiesen. Ob und wie er sich vor Gericht äußern wird, das ist ungewiss. Die Richter werden ihm und dem Mitangeklagten am kommenden Prozesstag im Februar die Möglichkeit zur Aussage geben.

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