Tochter stößt Mutter ein Messer in den Hals: Haftstrafe auf Bewährung

Saarbrücken · Ein Familienstreit mit beinahe tödlichem Ausgang hat das Landgericht beschäftigt. Eine Tochter (20) hatte ihrer Mutter ein Küchenmesser in den Hals gestoßen. Sie wurde nun wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

 SymbolbildLocation:Karlsruhe

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Foto: Uli Deck/dpa

Das Landgericht hat eine 20 Jahre alte Frau aus dem Saarland wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss die junge Frau 100 unentgeltliche Arbeitsstunden in einer Klinik oder der Altenpflege ableisten. Sie hatte im Sommer 2015 ihrer Mutter in der gemeinsamen Wohnung während eines handfesten Streites ein Küchenmesser in den Hals gestoßen.

Die Mutter (45) wurde von der 20 Zentimeter langen Klinge an der Lunge verletzt und musste in einer Klinik notoperiert werden. Die Tochter saß unterdessen und bis zum Prozessauftakt im Dezember 2015 in Untersuchungshaft. Vor dem Landgericht sahen sich die beiden Frauen zum ersten Mal seit der Bluttat wieder. Sie hielten sich im Gerichtssaal minutenlang in den Armen. Die Tochter schluchzte unter Tränen, "es tut mir so leid."

Die Richter werteten diese hoch emotionale Szene als eine Art "Täter-Opfer-Ausgleich" zwischen Mutter und Tochter. Dies wirke deutlich strafmildernd. Die Strafkammer rückte zudem vom ursprünglichen Tatvorwurf des versuchten Totschlags gegen die Tochter ab und verurteilte sie lediglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Die junge Frau hatte von Anfang an betont, dass sie ihre Mutter damals bei dem Streit nicht töten wollte.

Die körperliche Auseinandersetzung zwischen Tochter und Mutter war nach Feststellung des Gerichts der dramatische Höhepunkt einer Jahre währenden Familiengeschichte. Dabei scheint die Trennung und Scheidung der Eltern der jungen Frau eine entscheidende Rolle gespielt zu haben. Im Anschluss daran zog die Mutter mit einem neuen Lebenspartner in ein anderes Bundesland. Die Kinder blieben im Saarland und lebten bei der Großmutter. Aus Sicht der damals 14/15 Jahre alten Tochter war dies nicht zu verstehen. Sie fühlte sich im Stich gelassen. Zeitweise versuchte sie deshalb, bei der Mutter zu leben. Aber das klappte nicht, die Schülerin musste zurück zur Großmutter und wuchs dort auf.

Anfang 2015 sah es für die junge Frau dann so aus, als könnte sich ihr Leben ändern. Die Mutter kam zurück ins Saarland und beide zogen in eine gemeinsame Wohnung. Nach Aussage ihrer älteren Schwester war die spätere Angeklagte damals so richtig glücklich. Aber dabei blieb es nicht. Die Mutter begann eine neue Beziehung zu einem anderen Mann, der mit in die Wohung kam. Ihre 20 Jahre alte Tochter verstand sich mit dem nur wenige Jahre älteren Mann überhaupt nicht. Daraufhin gab es immer öfter und immer heftiger Streit zwischen Mutter und Tochter.

Im Juli 2015 kam es dann bei einem Disput in der gemeinsamen Küche zum Eklat. Dabei versuchte die Mutter wohl die Tochter aus der Wohung zu drängen. Offenbar trat sie der 20-Jährigen dabei auch in den Bauch. Die zog sich daraufhin zurück - aber nicht um zu gehen. Sie griff stattdessen zu ihrem Pfefferspray und kam zurück in die Küche. Dort ging der handfeste Streit weiter. Die Mutter versuchte dabei wohl auch, ihrer Tochter das Pfefferspray wegzunehmen. Die 20-Jährige griff zum Brotmesser auf der Ablage und stach zu. Sie traf ihre Mutter von oben in der Nähe des linken Schlüsselbeines. Die Klinge ging bis in die Lunge. Anschließend flüchtete die Mutter aus der Wohnung und zog sich das Messer aus der Wunde. Die Tochter und eine Nachbarin riefen den Krankenwagen. Die Mutter kam in die Klinik und die Tochter für rund fünf Monate ins Gefängnis. Sie und alle anderen Prozessbeteiligten haben das Urteil der Richter sofort angenommen.

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