Tipp: Finger weg vom Handy beim Autofahren – Sonst wird es teuer

München · Mit dem Handy in der Hand am Steuer? Das ist zwar verboten, aber fast jeder macht es. Und das ist riskant. Eine Frau wurde in ihrem BMW zum dritten Mal erwischt. Ihr drohte als Wiederholungstäterin ein Fahrverbot.

Das war wirklich Pech für eine 55 Jahre alte BMW-Fahrerin aus München. Nachdem sie im Jahr 2009 bereits zwei Mal mit dem Handy im Auto erwischt worden war, geriet sie im September 2014 erneut in die Fänge von Polizei und Justiz.

Und das kam laut Amtsgericht München so: Während die Frau bei stockendem Verkehr stadteinwärts fuhr, war auf der anderen Straßenseite ein Polizeiwagen mit zwei Beamten unterwegs. Diese sahen, dass die Fahrerin ein Mobiltelefon benutzte. Sie hielt es in der linken Hand am linken Ohr und machte mit dem Mund Sprechbewegungen. Die Frau schaute kurz zu den Beamten und nahm das Handy ruckartig nach unten. Die Polizisten wendeten und fuhren der Frau hinterher. Als sie den BMW eingeholt hatten, sahen die Beamten, dass die Frau schon wieder beim Fahren wieder mit dem Handy telefonierte. Das war zu viel und gab eine Anzeige wegen "Telefonieren am Steuer während der Fahrt oder bei Stopp mit laufendem Motor ohne Benutzung einer Freisprechanlage". Dafür wurden 60 Euro Bußgeld, ein Punkt im Verkehrsregister in Flensburg und 28 Euro Auslagen fällig.

Die Frau wehrte sich gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid mit der Begründung, sie habe kein Handy angehabt und der Akku sei leer gewesen. Aber der Richter glaubte den beiden Polizeibeamten, weil die ihre Beobachtungen detailgenau schilderten. Außerdem zeigte der Auszug aus dem Verkehrszentralregister der Betroffenen, dass sie bereits im August 2009 an zwei verschiedenen Tagen gegen das Handyverbot beim Fahren verstoßen hat. Dafür hatte sie gemäß dem damals geltenden Bußgeldkatalog jeweils eine Geldbuße von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg erhalten. Eine Wiederholungstäterin sozusagen. Damit wurde es kritisch für die Frau.
Es ist nämlich möglich, die Geldbuße in der Höhe nach oben oder unten abzuändern. Wenn ein Autofahrer zum wiederholten Male beim Telefonieren am Steuer erwischt wird, kann zudem unter Umständen auch ein Fahrverbot für bis zu drei Monate verhängt werden. Und zwar dann, wenn ein grober oder beharrlicher Verstoß gegen das Handyverbot vorliegt. Das Gericht hätte also im konkreten Fall die Möglichkeit gehabt, eine höhere Geldbuße mit Fahrverbot zu verhängen. Trotzdem blieb der Richter am Ende wegen des aktuellen Verstoßes bei der Regelgeldbuße von 60 Euro und bestätigte den ursprünglichen Bußgeldbescheid (Az.: 912 OWi 416 Js 101706/15).
Außerdem stellte das Amtsgericht klar: Auch bei stockendem Verkehr ist der Griff zum Handy verboten. Das gilt übrigens nicht nur für Autofahrer. Die Benutzung von Handys ist auch beim Radfahren verboten. Ein Handy wird benutzt, sobald es aufgenommen und in der Hand gehalten wird. Das gilt beim Telefonieren, Lesen oder Schreiben einer SMS oder E-Mail sowie bei Nutzung des im Handy integrierten Navigationssystems, sofern die Bedienung per Hand erfolgt. Sogar das Wegdrücken eines Anrufers ist nicht erlaubt, so das Amtsgericht. Erlaubt ist der Griff zum Handy nur, wenn das Fahrzeug steht und der Motor aus ist.

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