Stalking: Massiver Telefonterror bringt Mann (36) hinter Gitter

Hamm · Wer einer Frau nachstellt, sie verfolgt und sie mit SMS oder Anrufen bedrängt, der riskiert ein so genanntes Kontaktverbot. Hält der Täter die darin verordnete Distanz nicht ein, dann droht ihm Ordnungshaft bis zu zwei Jahren.

Wer massiven Telefonterror betreibt, der steht schnell mit einem Bein im Knast. Das Oberlandesgericht Hamm hat dazu nämlich entschieden, dass wiederholte, über mehrere Monate andauernde Verstöße gegen ein gerichtlich angeordnetes Kontaktverbot mit insgesamt 720 Tagen Ordnungshaft geahndet werden können (Az.: II-1 WF 47/13).

Der Mann, der in keiner Beziehung zu der Frau stand, versuchte sich ihr gegen deren Willen in ihrem Wohn- und Arbeitsbereich zu nähern. Dazu kam ein massiver "Telefonterror" mit mehreren hundert Anrufversuchen binnen weniger Tage sowie mit SMS und E-Mails. Diese hatten teilweise bedrohliche, auf den Tod Bezug nehmende Inhalte. Die Frau erwirkte daraufhin beim Amtsgericht Bielefeld eine so genannte Gewaltschutzanordnung. Darin wurde dem Mann untersagt, mit der Frau in irgendeiner Form in Kontakt zu treten und sich ihr und ihrer Wohnung näher als 20 Meter zu nähern.

Auch nach der Zustellung dieser Anordnung ignorierte der Mann die ausgesprochenen Verbote und kontaktierte die Antragstellerin erneut mit zahlreichen Telefonanrufen und Emails. Zudem legte er ihr in Kenntnis ihrer Angst vor Spinnen eine lebende Vogelspinne in einem als Geschenk für ihren Sohn verpackten Päckchen in den Briefkasten. Wiederholte Ermahnungen von Seiten der Polizei ließ er unbeachtet. Daraufhin verhängte das Amtsgericht Bielefeld 90 Tage Ordnungshaft. Diese erste dicke Warnung wirkte offenbar nicht. Innerhalb von drei Monaten gab es mehr als 450 Anrufe des 36-Jährigen. Dafür verhängte das Amtsgericht Bielefeld weitere 630 Tage Ordnungshaft. Es ging quasi Schlag auf Schlag.

Schließlich war der Mann bei insgesamt 720 Tagen Ordnungshaft, die abzusitzen sind. Nun bekam er es offenbar mit der Angst zu tun und zog vor das Oberlandesgericht. Ohne Erfolg. Die Oberrichter bestätigten die Linie des Amtsgerichts: Der Mann habe die Frau in massiver Weise mit Telefonanrufen und Emails belästigt und geängstigt. Die 44-Jährige leide sehr unter diesen ständigen Verstößen. Sie müsse Ängste aushalten, weil der Mann sich durch die bisherigen Maßnahmen von Justiz und Polizei nicht habe beeindrucken lassen. Es sei daher geboten, den möglichen Rahmen der Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren nahezu gänzlich auszuschöpfen. Der Beschluss ist rechtskräftig. red/wi

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