Soldat entlassen weil er die Scharia für die bessere Staatsform hält

Minden · Das Verwaltungsgericht in Minden hat entschieden, dass ein Zeitsoldat zu Recht für seine Äußerung über die Scharia entlassen werden durfte.

Minden. Weil er geäußert hatte, dass er die Scharia für die bessere Staatsform halte, wurde ein Zeitsoldat zu Recht entlassen. Das hat das Verwaltungsgericht in Minden (Nordrhein-Westfalen) entschieden (Az:10 K 823/10). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Bundeswehr in dem von Juris veröffentlichten Fall hatte den 28-jährigen Stabsunteroffizier, der zum muslimischen Glauben konvertiert war, mit der Begründung entlassen, er weise nicht die erforderliche charakterliche Eignung für den Dienst auf. Er erkenne die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes nicht an und trete nicht für sie ein. Der Kläger hatte dagegen eingewandt, er habe immer erklärt, dass er die Bundesrepublik mit seinem Leben verteidigen werde. Er habe die Scharia - also die religiös geprägte Rechtsordnung des Islam - zwar als die bessere Staatsform bezeichnet, dies aber nicht propagiert. Der junge Mann klagte deshalb gegen seine Entlassung aus der Truppe.

Das Verwaltungsgericht Minden hat diese Klage abgewiesen.
Nach Auffassung der Richter hat sich der Kläger in einem Maße von der freiheitlich demokratischen Grundordnung abgewandt, die sein Verbleiben in der Bundeswehr unmöglich gemacht habe. Er habe die grundgesetzliche Ordnung gegenüber der Scharia letztlich als zweite Wahl bezeichnet. Dies könne nicht als bloße Meinungsäußerung gewertet werden, weil der Kläger sich dieser Auffassung entsprechend auch im Dienstbetrieb verhalten habe. Auf Grund dieser Umstände habe die Bundeswehr daher keine andere Wahl gehabt, als die Entlassung des Soldaten aus dem Dienst zu verfügen. red/wi

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