Ein teurer Scherz auf Instagram Schüler muss Polizeieinsatz nach vermeintlicher Amok-Drohung gegen seine Schule bezahlen

Hannover · Schule kann nerven. Ein Jugendlicher ließ deshalb über einen Instagram-Account einen Countdown mit dem Namen seiner Schule und „RIP“ (Ruhe in Frieden) ablaufen. Das rief die Polizei auf den Plan. Und der Schüler muss nun die Kosten für den Einsatz bezahlen.

 Ein Junge mit seinem Smartphone auf einem Spielplatz in Berlin. Symbolfoto.

Ein Junge mit seinem Smartphone auf einem Spielplatz in Berlin. Symbolfoto.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Ein heute 16 Jahre alter Schüler muss voraussichtlich die Kosten für den Polizeieinsatz bezahlen, den er mit anonymen Beiträgen auf der Internet-Plattform Instagram ausgelöst hat. Das Verwaltungsgericht Hannover hat in erster Instanz entschieden, dass der Schüler von der zuständigen Polizeidirektion rechtmäßig zur Erstattung von Polizeikosten in Höhe von 864 Euro herangezogen worden ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der damals 15 Jahre alte Schüler hatte Anfang 2019 über einen anonymen Instagram-Account verklausulierte lateinische Botschaften sowie einen ablaufenden Countdown mit dem Zusatz „RIP KGS“ veröffentlicht. Er verlinkte Mitschüler in den Beiträgen. Die Schulleitung schaltete daraufhin die Polizei ein. Es stand die mögliche Drohung mit einem Amoklauf im Raum.

Nachdem das zuständige Polizeikommissariat die Ermittlungen aufgenommen hatte, entfernte der Schüler das Benutzerkonto mit dem Countdown. Über ein neues, ebenfalls anonymes Instagram-Benutzerkonto versicherte er gegenüber der Schulleitung, dass eine Gefahr nicht drohe. Seine Identität offenbarte der 15-Jährige jedoch nicht. Diese konnte im Laufe der anschließenden Ermittlungen aufgeklärt werden. Im Rahmen der anschließenden Vernehmung bei der Polizei beteuerte der Schüler, dass es sich um einen Streich gehandelt habe.

Die Polizeidirektion Hannover forderte daraufhin von ihm per Bescheid die durch den Polizeieinsatz entstandenen Kosten in Höhe von 864 Euro. Der Schüler wehrt sich gegen diese Entscheidung und begründet dies damit, dass ihm die möglichen Folgen seines Verhaltens nicht bewusst gewesen seien. Es habe sich bei seinen Beiträgen um einen erkennbaren Scherz gehandelt. Er habe zu keinem Zeitpunkt ernsthafte Drohungen ausgesprochen oder geplant, glaubhaft eine Straftat vorzutäuschen und dies gegenüber der Schulleitung unverzüglich aufgeklärt, nachdem ihm sein Fehlverhalten bewusst geworden sei.

Das Verwaltungsgericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Es hat die Klage des Jugendlichen abgewiesen. Die Einzelrichterin der 10. Kammer urteilte, dass der Schüler zu den Kosten des Polizeieinsatzes herangezogen werden könne, weil er Anlass für diesen gegeben hat. Begründung: Gerade bei anonymen Drohungen im Internet obliege es den Polizeibehörden, den drohenden Schaden gegen die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung abzuwägen und auf dieser beruhend Maßnahmen zu ergreifen.

In Anbetracht des Phänomens von Amokläufen in Bildungseinrichtungen sei deshalb auch bei uneindeutigen Anhaltspunkten für eine bevorstehende Gewalttat an einer Schule die Aufnahme von Ermittlungen geboten, so die Richterin weiter. Die entsprechende Tragweite seines Verhaltens müsse für den Schüler auch in seinem Alter bereits erkennbar gewesen sein. Und zwar selbst dann, wenn er nicht ernstlich mit einem Polizeieinsatz und der Heranziehung zu den entstandenen Kosten gerechnet habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberverwaltungsgericht angegriffen werden (Az.: 10 A 3201/199).

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