Saarländer nach Sex mit schlafender Frau zu Bewährungsstrafe verurteilt

Saarbrücken · Eine feucht-fröhliche Party. Einer der Männer wollte Sex und legte sich zu einer schlafenden Frau im Nebenraum. Jetzt wurde dem Mann der Prozess gemacht.

Das war der Fehler seines Lebens. Das Landgericht Saarbrücken hat einen 35 Jahre alten Familienvater aus dem Saarland wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Frau zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Nach Feststellung der Richter hat sich der damals stark betrunkene Angeklagte während einer Faschings-Party an einer schlafenden Frau vergangen. Deshalb muss der Mann nun als Bewährungsauflage mindestens 2000 Euro Schmerzensgeld an die Frau und weitere 1000 Euro an eine Organisation zahlen, die Opfern sexueller Gewalt beisteht.

Bis auf jenem Vorfall im März 2014 hat der 35-Jährige einen "makellosen Lebenslauf". Er hat sich über Realschule, Ausbildung, Fachoberschule und Studium hochgearbeitet. Er verdient gutes Geld, ist verheiratet und mehrfacher Vater. Die Familie lebt in einem mit Krediten finanzierten Haus. All dies stand nun vor dem Landgericht auf dem Spiel. Oder mit dem Worten der Richter: Der Angeklagte sei ganz knapp einer Haftstrafe ohne Bewährung entgangen. Und seine Inhaftierung wegen sexuellen Missbrauchs hätte das Ende für die Familie und das Ende für das finanzierte Haus bedeutet.

Dabei ging es vor Gericht zunächst einmal nur um "eine Party, wie jede andere auch". Mehrere Leute trafen sich an Fasching 2014 in einer Vereins-Hütte im Grünen. Es gab Bier, Schnaps und alle waren erheblich angetrunken. "Es wurde nicht gespart und feuchtfröhlich gefeiert", so die Richter. Der Angeklagte war allein auf dem Fest, seine Ehefrau war nicht dabei. Aber eine der anderen Frauen auf der Party hatte es ihm offenbar angetan. Er tanze auffällig mit ihr und folgte ihr und ihrem Freund auch, als sich beide zu zweit nach draußen zurückziehen wollten. Im Beisein des frisch verliebten Paares sagte der 35-Jährige dann so etwas wie "eigentlich gehöre ich nicht hierher". Danach ging er weg, war quasi von der Party verschwunden. Einige Zeit später war die Frau müde, ging nach oben in den Schlafraum für die Partygäste mit mehreren Matratzen und legte sich in ihren Schlafsack.

Was dort geschah, das schildern der Mann und die Frau unterschiedlich. Der Angeklagte erzählte, dass er sich zu der Frau gelegt, beide einvernehmlich gekuschelt und sich geküsst hätten. Dann sei ihm - bevor es zum Geschlechtsverkehr kam - seine Familie in den Sinn gekommen. Also sei er aufgestanden und weggegangen. Die Richterinnen und Richter glaubten dies dem 35-Jährigen nicht. Sie stützen sich vielmehr auf das Ergebnis der Beweisaufnahme und die Aussage der Frau. Demnach lag die Betroffene schlafend auf der Matratze, als sie bemerkte, dass sich jemand zu ihr legte. Sie habe gedacht, dass sei ihr Freund und habe weitergeschlafen. Das nächste, woran sie sich erinnerte, sei ein ungutes Gefühl gewesen. Jemand habe den Geschlechtsverkehr mit ihr ausgeübt - und es habe sich seltsam, nicht richtig, nicht wie gewohnt angefühlt. Dadurch sei sie wach geworden, habe den Angeklagten erkannt und gesagt, er solle aufhören. Das habe der Mann auch getan. Er sei gegangen und habe gesagt, dass er einfach nur Sex gewollt habe.

Fazit des Landgerichts: Die Frau habe geschlafen und sei damit nicht in der Lage gewesen, sich zu wehren und Widerstand zu leisten. Diese Situation habe der Angeklagte ausgenutzt. Das sei strafbar als sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person. Nach dem alten, im Jahr 2014 geltenden Recht und mit Blick auf die Alkoholisierung des Mannes zur Tatzeit sei dafür die Strafe von einem Jahr und neun Monaten Gefängnis auf Bewährung angemessen. Damit habe der Angeklagte Glück gehabt, so die Richter. Nach neuem Recht hätte es eine deutlich höhere Strafe ohne Chance auf Bewährung gegeben.

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