Polizeihund greift Familienkater „Tiger“ in dessen Garten an

Hildesheim · Kater wurde von Polizeihund ohne Grund schwer verletzt. Aber der Staat wollte nur die Hälfte der Arztkosten von 4000 Euro zahlen, weil der Kater alt ist.

Nach dem rechtswidrigen Angriff eines Polizeihundes auf einen Familienkater muss der Staat in voller Höhe die Arztkosten für das schwer verletze Tier übernehmen. Das hat das Landgericht Hildesheim entschieden (Az. 7 S 144/16). Zuvor hatte die Verwaltung durch zwei Instanzen vor Gericht versucht, der betroffenen Familie lediglich die Hälfte der Behandlungskosten von mehr als 4000 Euro zu ersetzen. Begründung: Der verletzte Kater sei alt und nicht mehr viel wert.

Die betroffene Familie lebt in Gifhorn und ist Eigentümerin des inzwischen betagten, 14 Jahre alten Familien-Katers "Tiger". Sie hat das Land Niedersachsen verklagt. Es ist Halter des polizeilichen Diensthundes "Chuck". Mit dem Hund ging die Ehefrau eines Polizeibeamten im Juni 2015 in der Nähe des Grundstücks der Familie "Gassi". Dort witterte der Polizeihund den Kater, sprang über die Mauer zum Grundstück und ging zum Angriff über. Durch Bisse erlitt der Kater "Tiger" diverse Verletzungen, unter anderem eine Rippenfraktur sowie eine Öffnung der Bauchdecke mit Austritt von Darmschlingen. Mehrere Operationen in einer Kleintierklinik in Braunschweig wurden erforderlich. Insgesamt ergaben sich so Kosten von über 4000 Euro.

Das Land Niedersachsen zahlte aber nur rund die Hälfte des Betrages mit dem Argument, die Kosten seien im Hinblick auf Alter und Wert des Katers zu hoch. Das Amtsgericht und nun auch das Landgericht Gifthorn wiesen diese Sichtweise als falsch zurück. Sie billigten der Familie vollen Schadensersatz zu. Begründung: Im Fall der Verletzung eines Tieres sei die herausgehobene Anerkennung des Tierschutzes durch die Rechtsordnung des Grundgesetzes zu beachten. Hier verbiete sich eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise. Die aus der Heilbehandlung des Tieres entstandenen Aufwendungen seien deshalb nicht bereits dann automatisch unverhältnismäßig, wenn sie dessen Wert erheblich überstiegen. Das Risiko, dass die Behandlungskosten vorab nicht genau zu bestimmen seien, trage überdies der Schädiger. Hier also das Land Niedersachsen als Dienstherr des Hundes.

Die Richter des Landgerichts weiter: Die Familie müsse sich insbesondere auch kein Mitverschulden entgegenhalten lassen. Kater "Tiger" habe sich zum Zeitpunkt des Angriffs nach den Feststellungen der Kammer friedlich und nichts ahnend auf "seinem" Grundstück befunden. Er habe in dieser Situation nicht mit einen Übergriff durch einen vierbeinigen Bediensteten des Landes Niedersachsen rechnen müssen.

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