Polizei erwischt Franzosen (43) mit Betäubungsmitteln in den Socken

Saarbrücken · Wegen des bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln hat das Landgericht einen Mann aus dem benachbarten Frankreich zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Er war im Saarland mehrfach mit Subutex-Tabletten in den Socken und einem Messer in der Tasche erwischt worden.

 Symbolfoto.Location:Dresden

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Foto: Arno Burgi (dpa-Zentralbild)

Mit einem besonderen Fall aus dem kleinen Grenzverkehr zwischen dem Saarland und Lothringen musste sich jetzt eine Große Strafkammer des Landgerichts in Saarbrücken befassen. Der Prozess endete mit einer Strafe von drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis wegen des bewaffneten Handels mit maximal 250 Pillen des Schmerzmittels Subutex und Widerstands gegen einen Polizisten.

Auf der Anklagebank saß ein 43 Jahre alter Franzose, der seit Jahrzehnten drogenabhängig ist. Um den Alltag zu meistern bekommt er seit gut zehn Jahren im Nachbarland ärztlich kontrolliert das Drogenersatzmedikament Subutex. Der tägliche Umgang mit diesem Schmerz- und Betäubungsmittel brachte den Gelegenheitsarbeiter und Markthändler offenbar auf die Idee, mit den Pillen in Saarbrücken schnelles Geld zu verdienen. Motto: In Frankreich seien diese Medikamente eher leicht zu bekommen und in Deutschland leicht zu verkaufen. Käufer sollen insbesondere Drogenabhängige sein, die ihre Sucht oder deren konkrete Folgen eindämmen wollen - denen aber die deutschen Drogenersatztherapien mit dem Medikament Methadon zu streng reglementiert sind. Deshalb nehmen sie bei Bedarf auf eigene Faust Subutex vom Schwarzmarkt.

Schätzungsweise zwei bis drei Euro pro Pille wollte der Angeklagte so verdienen. Also machte sich der Vater von zwei erwachsenen Kindern am 3. Januar 2012 auf den Weg. Er nahm die grenzüberschreitende Straßenbahn zwischen Sarreguemines und Saarbrücken. Diesseits der Grenze wurde er von der Polizei kontrolliert. Die Strafverfolger fanden 99 Subutex-Pillen, großteils in Blistern, und veranlassten die Einleitung eines Strafverfahrens wegen der Einfuhr, des Besitzes und des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (mehr als 53 Subutex).

Am 6. März 2013 war der Franzose wieder in der Landeshauptstadt Saarbrücken unterwegs und fiel als möglicher Drogenhändler auf. Zwei Polizisten stellten ihn in einem Spielcasino und fanden dieses Mal 75 Subutex-Tabletten in den Socken des Mannes. In einer Tasche entdeckten die Beamten weitere Medikamente und zwei Messer. Damit ging es nun um Drogenhandel mit einer Waffe. Aber auch dieses Mal durfte der Franzose nach Klärung von Sachverhalt und Personalien wieder nach Hause gehen.

Wohl deshalb machte sich der Mann keine großen Gedanken über das Strafrisiko seines Tuns. Das änderte sich auch nicht, als die Saar-Justiz 2015 einen europäischen Haftbefehl wegen des bewaffneten Drogenhandels gegen ihn erwirkte. Der Mann wurde in Frankreich über den Haftbefehl informiert und aufgefordert, sich bei den Behörden in Deutschland zu melden. Aber das tat er nicht. Stattdessen stand er am 16. Dezember 2015 mit einem Fahrrad an einem der Treffpunkte für Drogenabhängige in Saarbrücken. Als ein Polizist in Uniform auf ihn zukam, versuchte er mit dem Rad zu fliehen. Aber der Beamte konnte den 43-Jährigen stellen und nach einem kurzen, heftigen Handgemenge festsetzen. Dieses Mal fanden sich 74 Subutex-Tabletten in den Socken des Mannes - und ein Klappmesser in seiner Jackentasche. Und dieses Mal durfte der Mann nicht nach Hause sondern musste in Untersuchungshaft. Dort wurde seine tägliche Subutex-Dosis nach und nach reduziert. Mittlerweile ist der Mann drogenfrei.

Dazu meinte er jetzt vor dem Landgericht: "Das war richtig so. Ich musste da raus. Es geht mir jetzt besser. Auch im Kopf." Aus diesem Grund wurde dem Mann erst jetzt langsam klar, dass er zum Schwerverbrecher geworden war. Weil der Subutex-Handel mit Waffen keine Bagatelle ist - sondern eine schwere Straftat für die im Regelfall mindestens fünf Jahre Gefängnis fällig werden. Nur unter besonderen Bedingungen und bei der Einstufung als minderschwerer Fall kann die Strafe niedriger ausfallen. Von dieser Möglichkeit haben die Richter im aktuellen Fall Gebrauch gemacht. Sie verurteilten den voll geständigen Angeklagten zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Kurz zuvor hatte der 43-Jährige in seinem letzten Wort vor Verkündung des Urteils gesagt: "Ich verstehe jetzt besser, wie es in Deutschland läuft. Ich habe nicht gewusst, dass es hier mit Subutex so streng ist."

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