Harte Linie gegen sexuelle Übergriffe Grapschen auf dem Oktoberfest: Geht gar nicht, ist verboten und wird hart bestraft

München · Klare Ansage der Justiz zum Beginn der Oktoberfeste: Wer beim fröhlichen Feiern andere Menschen gegen deren Willen begrapscht, der macht sich wegen eines sexuellen Übergriffs strafbar. Es drohen Knast oder mindestens eine saftige Geldstrafe.

 Fröhliches Feiern. Das ist das Oktoberfest. So wie hier im Jahr 2017.

Fröhliches Feiern. Das ist das Oktoberfest. So wie hier im Jahr 2017.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Das fröhliche Feiern auf dem Münchner Oktoberfest ist eine Sache - das sexuelle Belästigen von Besucherinnen eine andere. Getreu dieser Devise schickt das zuständige Amtsgericht München traditionell zu Beginn der Fest-Saison ein klares Warnsignal an die vielen tausend Besucher. Motto: Benehmt Euch - oder es gibt Ärger mit Polizei und Justiz.

So wie im Fall eines 28 Jahre alten Bauingenieurs, der im vergangenen Jahr einer Frau in einem Bierzelt mehrfach an den Po und einmal an den Busen gegriffen hatte. Das brachte dem Mann zuerst eine Schlag ins Gesicht durch die Frau ein und anschließend engen persönlichen Kontakt zu fünf Polizeibeamten. Außerdem landete der Fall vor Gericht. Dort wurde der Angeklagte wegen des sexuellen Übergriffs zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt. Das entspricht 90 Tagessätzen, also dem Nettoverdienst des Mannes in drei Monaten. Außerdem ist ein Schmerzensgeld von 1000 Euro an die Frau fällig. Und damit hatte der Angeklagte noch Glück. Weil das Gericht seinen Fall als „minder schwer“ einstufte, kam er nämlich ganz knapp an einer Gefängnisstrafe von mindestens sechs Monaten vorbei.

Damit zu den Einzelheiten des sexuellen Übergriffs laut Feststellung des Amtsgerichts München: Am Sonntag, dem 07. Oktober 2018 gegen 20.30 Uhr, tanzte der Verurteilte in einem Bierzelt auf der Bank neben der 34jährigen Geschädigten. Der Verurteilte fragte die Zeugin, ob sie mit ihm von der Bank nach unten gehen, ein bisschen tanzen und mit ihm „rummachen“ möchte. Diese antwortete mit einem deutlichen „Nein“ und drehte sich vom Verurteilten weg. Der Verurteilte fasste ihr nun an ihre linke Gesäßhälfte, worauf die Frau sich zu ihm umdrehte und ihn bat, sie in Ruhe zu lassen. Anschließend drehte sie sich wiederum ihren Begleiterinnen zu. Woraufhin der Verurteilte sie von hinten umarmte und mit der linken Hand ihre rechte Brust drückte. Die erzürnte Frau erklärte lautstark, dass er beim nächsten Mal „eine fangen“ werde. Als der Verurteilte ihr lachend erneut zielgerichtet ans Gesäß fasste, schlug sie mit der linken Faust zu und traf seitlich leicht den rechten Unterkiefer des Verurteilten. Der lachte nur und griff nochmals an das Gesäß der Frau. Diese beschimpfte den Mann und informierte die Wiesnwache.
Der 28-Jährig betonte dazu vor Gericht: „Mir tut es leid, wenn ich sie belästigt habe. Ich wollte ihr keinen Schaden zufügen. Die Aussage, dass ich „eine fangen“ würde, kam akustisch nicht bei mir an. Wenn ich gewusst hätte, dass sie ein Problem mit mir hatte, dann wäre ich weggegangen.“ Gleichzeitig verwies der Mann auf seinen erheblichen Alkoholkonsum: “Ich hatte vier Maßen getrunken. Und eine fünfte habe ich schon stehen gehabt.“ Er sei betrunken und in Partystimmung gewesen.

Fazit der zuständigen Richterin: Das Gesetz sehe für einen sexuellen Übergriff grundsätzlich eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor. Im konkreten Fall würden jedoch verschiedene Punkte eine geringere Strafe für einen minder schweren Fall ermöglichen: Der Angeklagte - bei dem eine alkoholbedingte verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit nicht ausgeschlossen werden könne - sei nicht vorbestraft. Er sei sozial integriert. Er habe sich voller Einsicht und Reue bei der Frau mehrfach entschuldigt. Er habe die Verantwortung für sein Verhalten übernommen und sein Opfer regelrecht gebeten, einen Entschädigungsbetrag in Höhe von 1000 Euro anzunehmen, damit ihm durch seine „Dummheit“ nicht seine Zukunft verbaut werde. Die betroffene Frau sei zu diesem Schritt bereit gewesen. Vor diesem Hintergrund, so das Amtsgericht, sei im konkreten Fall die verhängte Geldstrafe angemessen und auch ausreichend (Az.: 821 Ds 454 Js 208997/18).

Nicht so viel Glück hatte ein männlicher Oktoberfest-Besucher, der im Jahr 2017 zwei Frauen im Intimbereich angefasst hatte. Er kam direkt vom Oktoberfest aus in Untersuchungshaft, musste dort mehr als vier Monate hinter Gittern verbringen und wurde schließlich zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt (Az.: 821 Ls 457 Js 191558/17) Der Fall dieses Mannes wurde im vergangenen Jahr vom Amtsgericht München als Warnschuss vor dem Oktoberfest veröffentlicht. Die Nachricht an alle Festbesucher ist damals wie heute eindeutig: Viel Spaß beim fröhlichen Feiern - und Hände weg von anderen Menschen, die nicht mit körperlichem Kontakt einverstanden sind.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort