Richter entscheiden über intime Fotos Nackt-Bilder von junger Frau landeten auf dem falschen Smartphone

Oldenburg · Klick und weg. Ganz schnell sind intime Fotos mit dem Smartphone gemacht und verschickt. Aber was passiert, wenn sie bei dem Falschen landen und der sie weiter teilt? Gibt es dann Schmerzensgeld?

 Ein erotisches Bild auf dem Smartphone. Symbolfoto.

Ein erotisches Bild auf dem Smartphone. Symbolfoto.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die Dunkelziffer ist mit Sicherheit hoch. Niemand kann sagen, wie hoch. Denn es geht um die Verletzung der Intimsphäre von meist jungen Mädchen, die sich schämen. Dafür, dass sie von sich selbst ein intimes Foto gemacht und es an jemanden geschickt haben. Und noch viel mehr dafür, dass dieses Bild nun über die Kanäle der modernen Kommunikation irgendwo gelandet ist, wo es ganz bestimmt nicht hin sollte. Die meisten Betroffenen dürften darüber aus Scham und manchmal auch aus Angst schweigen.

Junge Frau kämpft für ihre Sache vor Gericht

Eine junge Frau aus Norddeutschland hat dies nicht getan. Sie hat für ihre Sache und ihre Rechte gekämpft. Bis hinauf zum Oberlandesgericht Oldenburg. Das hat jetzt klargestellt: Wer Nacktfotos von andern gegen deren Willen verbreitet, muss dies unterlassen und mit einer Forderung auf Geldentschädigung rechnen. Deren Höhe hängt von den Umständen des Einzelfalles, der Art der Verbreitung und der Zahl der Empfänger der Bilder ab. Dabei spielt auch das Verhalten des Fotografierten eine Rolle. Hat der Abgebildete beispielsweise einen eigenen Beitrag zur Weiterverbreitung der Bilder gesetzt, dann kann das die Höhe der Entschädigung mindern.

Nacktbilder an den Freund geschickt

Im konkreten Fall hatte eine junge Frau aus dem Osnabrücker Raum Fotos von sich aufgenommen. Die Bilder zeigten unter anderem ihre Brüste und ihren Genitalbereich. Sie verschickte die Fotos per WhatsApp nach eigenen Angaben an ihren damaligen Freund. Eine frühere Freundin erhielt die Fotos ebenfalls, wobei der genaue Hergang nicht mehr aufgeklärt werden konnte. Jedenfalls leitete diese Freundin die Fotos an einen anderen Freund weiter. Daraufhin klagte die Abgebildete gegen ihre frühere Freundin vor Gericht.

Freundin schickt Fotos per WhatsApp weiter

Das Landgericht Osnabrück gab der jungen Frau Recht. Es verurteilte die Ex-Freundin unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro dazu, eine Weiterverbreitung der Bilder zu unterlassen. Sollte die Ex-Freundin sich daran nicht halten, dann wird das Ordnungsgeld fällig. Außerdem wurde sie dazu verurteilt, der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 500 Euro zu zahlen.

Begründung der Richter: Eine Weiterleitung von Nacktfotos ohne Einwilligung des Abgebildeten sei eine Verletzung der Intimsphäre und des Rechts am eigenen Bild und damit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der Abgebildete habe daher einen Unterlassungsanspruch. Dies gelte auch dann, wenn der Name des Abgebildeten nicht erwähnt werde.

Fotografierte Frau bekommt 500 Euro Entschädigung

Und zur Höhe der Entschädigung: Eine Entschädigung in Höhe von 500 Euro sei im vorliegenden Fall angemessen, aber auch ausreichend, so die Richter. Denn die Klägerin habe durch die Aufnahme und das Verschicken der Bilder eine wesentliche Ursache für deren Weiterverbreitung gesetzt. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Fotos nur per WhatsApp an eine weitere Person weitergeleitet und nicht etwa ins Internet gestellt worden seien. So das Oberlandesgericht (Az.: 13 U 70/17).

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