Kein Kita-Platz: Stadt Mainz muss Kosten für private Kinderkrippe tragen

Koblenz · Weil in der Staatskasse Ebbe herrscht, fehlen öffentliche Kita-Plätze. Dabei haben Eltern und Kinder einen Anspruch darauf. Und wenn der nicht eingehalten wird, dann kann es für den Fiskus richtig teuer werden.

Koblenz. Die Stadt Mainz muss den Eltern die Kosten für die Unterbringung ihrer zweijährigen Tochter in einer privaten Kindergrippe erstatten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden (Az.: 7 A 10671/12.OVG). Damit bestätigten die Richter ein entsprechendes Urteil erster Instanz, über das wir im Sommer ausführlich berichtet haben. http://www.saarbruecker-zeitung.de/recht/familie-gesundheit-arbeit/art272716,4362206#.UKDEeqAq7_A

Die Klägerinnen, Mutter und Tochter, haben von der beklagten Stadt Mainz die Übernahme der Kosten für die Unterbringung der damals zweijährigen Tochter in einer privaten Kinderkrippe gefordert, weil die Kommune nicht in der Lage war, für das Mädchen einen Krippenplatz zur Verfügung zu stellen. Dies lehnte die Stadt ab. Das Verwaltungsgericht Mainz verpflichtete die Kommune daraufhin in erster Instanz zur Übernahme der Kosten für eine private Betreuung.

Die Stadt Mainz legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Die hat das Oberverwaltungsgericht nun in zweiter Instanz abgewiesen. Begründung in Kurzfassung: Nach dem rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz habe das Jugendamt der Beklagten zu gewährleisten, dass für jedes Kind vom vollendeten zweiten Lebensjahr an ein Platz in einer Kindertagesstätte beitragsfrei (!) zur Verfügung stehe. Diesen gesetzlichen Anspruch - in anderen Bundesländern gibt es hier teilweise andere oder keine entsprechenden Regelungen zur Kostenfreiheit - habe die Stadt nicht erfüllen können. Deshalb müsse sie die Kosten des von den Klägerinnen in Anspruch genommenen Ersatzplatzes in einer privaten Kindergrippe übernehmen. Das Oberverwaltungsgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Wie das Bundesgericht in dritter Instanz entscheiden wird, das ist offen. red/wi

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