Jugend-Betreuer nach sexuellem Missbrauch eines Jungen zu Bewährungsstrafe verurteilt

Saarbrücken · Ein Saarländer (33) galt über Jahre als Vorzeige-Betreuer für Jugendliche und Kindergruppen. Dann tauchten im Internet eindeutige Fotos auf. Jetzt wurde der Mann wegen sexuellen Missbrauchs eines Buben verurteilt.

 Symbolfoto

Symbolfoto

Foto: Arne Dedert (dpa)



Das Landgericht Saarbrücken hat einen 33 Jahre alten Mann aus dem Nordsaarland wegen sexuellen Missbrauchs in drei Fällen sowie dem Besitz und der Verbreitung kinderpornografischer Bilder zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Außerdem ordneten die Strafrichter die Unterbringung des als krankhaft pädophil eingestuften Angeklagten in der forensischen Psychiatrie für gefährliche Straftäter an. Auch diese Maßnahme wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der 33-Jährige hatte zum Prozessauftakt ein volles Geständnis im Sinne der Anklage abgelegt. Zum Zeitpunkt der sexuellen Übergriffe galt der Mann als erfahrener und zuverlässiger Betreuer von Kindern und Jugendlichen. Als Betreuer eines Wohlfahrtsverbandes wurde er in einer Schule eingesetzt. Außerdem kümmerte er sich als qualifizierter Tagespfleger um weitere Kinder, die ihm vom Jugendamt oder den Eltern anvertraut worden waren. Auch bei Ferienfreizeiten galt er als allseits geschätzter Planer und Betreuer.
Das sollte sich im Jahr 2014 schlagartig ändern. Damals waren Fahnder der Polizei im Internet auf der Suche nach kinderpornografischem Material. Sie stießen auf einen Kreis von Männern, die entsprechende Bilder und Videos untereinander tauschen. Eine der Spuren führte in die Wohnung des Angeklagten. Dort fanden die Polizisten laut Anklageschrift auf verschiedenen Datenträgern mindestens 353 kinderpornografische Bilder und 63 Videos. Die Bilder zeigen nackte Jungen bei verschiedenen Aktivitäten.

Einige der Aufnahmen schienen vom Angeklagten gemacht worden zu sein. Also machten sich die Ermittler auf die Suche nach den möglichen Opfern. Ihr Zwischenfazit: Der Betreuer aus dem Nordsaarland habe durch seine berufliche Tätigkeit vertrauensvollen Kontakt zu etwa 90 Kindern gehabt. Davon könnten etwa vier bis fünf Jungen von sexuellen Übergriffen betroffen sein. Nach diesem Ergebnis wurde es kritisch. Oder mit den Worten eines Prozessbeteiligten: Plötzlich sei in der geordneten Welt der eventuell betroffenen Familien die "große Polizei" mit einem ungeheuerlichen Verdacht aufgeschlagen. Und die meisten Leute hätten sofort zugemacht und gesagt: Doch nicht bei uns.

Am Ende bestätigte ein Junge im Alter von zwölf Jahren den Verdacht der Ermittler. Er berichtete von drei sexuellen Übergriffen in einem Schwimmbad im Saarland sowie in einer Jugendherberge in einem anderen Bundesland. Es ging dabei um einseitiges, wechselseitiges oder gemeinsames Onanieren. Das gilt im Strafrecht noch nicht als schwerer sexueller Übergriff. Um besonders schwere Fälle handelt es sich danach beispielsweise dann, wenn ein Täter in den Körper seines Opfers eindringt. Entsprechende Vorwürfe gegen den Angeklagten standen zwar zu Beginn der Ermittlungen als Möglichkeit im Raum. Sie bestätigten sich aber nicht und spielten deshalb nun im Fall des zwölf Jahre alten Jungen vor Gericht keine Rolle.

Vor diesem Hintergrund war das mögliche Strafmaß der Richter bei dem voll geständigen und wegen Pädophilie vermindert schuldfähigen Angeklagten sehr begrenzt. Mit der Haftstrafe und der Unterbringung in der Forensik auf Bewährung ging das Gericht an diese Grenze heran. Der 33 Jahre alte Mann - der nach Beginn der Ermittlungen rund sechs Monate in Untersuchungshaft saß - bleibt demnach also auf freiem Fuß. Er steht nun mit Blick auf die befristete Haftstrafe und die unbefristete Unterbringung in der Forensik unter Bewährung. Seine Freiheit dauert so lange, wie er sich an die verhängten Vorgaben hält und weiterhin eine psychiatrische Therapie absolviert. Diese soll die Folgen der nicht heilbaren Pädophilie eindämmen - sprich verhindern, dass der Mann sich erneut Kindern sexuell nähert. Sobald der Angeklagte sich an diese Vorgaben nicht hält oder sobald er gar erneut seine Sexualität gegenüber Kindern äußern sollte, wird es für ihn richtig ernst. Dann kann er nach dem Urteil des Landgerichts auf Dauer eingesperrt werden.

Hier geht es zur Diskussion zum Artikel auf Facebook:
https://www.facebook.com/saarbrueckerzeitung/posts/1143980668975388

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort