Heckenschütze von Lebach soll hinter Gitter - Aber wie lange?

Lebach/Saarbrücken · Nach den Schüssen in Richtung von 14 fahrenden Autos bei Lebach soll der Angeklagte zu neun Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt werden. Das hat die Oberstaatsanwältin beantragt. Der Verteidiger weist dies zurück, fordert vier Jahre Haft wegen Eingriffs in den Straßenverkehr.

War es versuchter Mord in 14 Fällen - oder doch nur jeweils ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nebst illegalem Waffenbesitz? Auch am dritten Tag im Strafprozess gegen einen 27 Jahre alten Mann, der mit Schüssen aus seinem illegalen Kleinkalibergewehr 13 fahrende Autos getroffen und eines knapp verfehlt hat, stritten die Juristen über die rechtliche Einordnung der Ereignisse am frühen Morgen des 19. März 2015. Damals waren zwei Männer leicht verletzt und 13 Autos beschädigt worden.

Aus Sicht der Oberstaatsanwältin war das Ganze versuchter Mord in 14 Fällen nebst gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Angeklagte habe sich gegen fünf Uhr in der Früh aus Langeweile nahe einem alten Steinbruch bei Lebach auf die Lauer gelegt. Er habe die Autos auf der Landstraße mit einem alten, illegalen Kleinkalibergewehr beschossen. Dabei sei er sich trotz des Konsums von Alkohol und Drogen der ganz besonderen Gefährlichkeit seines Tuns bewusst gewesen. Er habe billigend in Kauf genommen, dass seine Opfer sterben können. Dafür sei der alkoholkranke, arbeitslose junge Mann zu einer Gefängnisstrafe von neun Jahren und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu verurteilen.
Der Verteidiger hält diese Strafe für überzogen. Sein Mandant habe nicht auf die Autos gezielt sondern auf die Pfosten der Straßenbegrenzung. Er sei sich der Gefährlichkeit seines Tuns damals nicht bewusst gewesen. Deshalb könne er heute lediglich wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt werden. Unter dem Strich seien dafür eine Haftstrafe von vier Jahren und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angemessen.

Der 27-jährige Heckenschütze schloss sich in seinem Schlusswort der Argumentation seines Anwalts an. Er sagte: "Ich weiß, dass mein Handeln schlecht und schlimm gewesen ist. Es tut mir unendlich leid." Aber er bitte auch um die Chance, sein Leben mit und nach einer Alkoholtherapie wieder in den Griff zu bekommen. Die Richter wollen ihr Urteil am Freitag verkünden.

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