Urteil über Kaufvertrag Gericht stellt bei Hühnern klar: Männliches Geschlecht kann Mangel der Sache sein

Coburg · Kurioses Urteil rund um Hühner: Dort legen bekanntlich die Hennen die Eier. Und wenn statt der gekauften Henne ein Hahn geliefert wird, dann ist die Männlichkeit ein Mangel der Sache. Man kann den Hahn deshalb zurückgeben. Das geht aber nur bei Hühnern.

 Ein Hahn und zwei Hühner auf einer Wiese. Symbolfoto.

Ein Hahn und zwei Hühner auf einer Wiese. Symbolfoto.

Foto: dpa/Jens Wolf

Ein aktuelles Urteil rund um Hühner und Menschen kommt aus Coburg. Das dortige Amtsgericht hat entschieden, dass ein Käufer von einem Kaufvertrag über eine Zwergseidenhenne zurücktreten kann, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass die Henne tatsächlich ein Hahn ist.

Der betroffene Verkäufer hatte laut Rechtsportal Juris über eine Internetplattform junge Zwergseidenhennen zum Verkauf angeboten - und zwar für 45 Euro das Stück. Der spätere Kläger erwarb daraufhin insgesamt drei Tiere. Nach etwa zwei Wochen stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei einem dieser vermeintlichen Hühner um einen Hahn handelte. Daraufhin wollte der Käufer den Hahn nicht behalten. Seinem Wunsch, den Hahn zurückzunehmen und stattdessen eine Henne zu liefern oder den Kaufpreis zurückzuzahlen, kam der Verkäufer aber nicht nach. Daraufhin trat der Käufer vom Kaufvertrag zurück. Zu Recht, so das Amtsgericht Coburg.

Nach Auffassung des Gerichts haben sich die Parteien über die Beschreibung der zum Verkauf angebotenen Tiere im Internet als "junge Zwergseidenhennen" und in dem anschließenden Kaufvertrag verbindlich über die Beschaffenheit der Tiere geeinigt. Dieser Beschaffenheit entsprach der verkaufte Zwergseidenhahn aber nicht, weil er eben keine weibliche Henne war. Der Hahn war deshalb wegen seiner Männlichkeit mangelhaft. Und der Kläger war deshalb berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten (Az.: 11 C 265/19).

So weit das Amtsgericht Coburg in seinem rechtskräftigen Urteil. Dazu ein wichtiger Hinweis: Die Argumentation des Gerichts gilt nur bei Hühnern oder anderem Geflügel. Sie gilt nicht - auch nicht in einem übertragenen Sinn - mit Blick auf Menschen und deren Verhalten in der Politik oder anderswo. Hier ist zur Schau gestellte Männlichkeit kein Sachmangel, der zur Rückgabe berechtigt. Das wäre auch in vielen Fällen überhaupt nicht angebracht. Dort wird nämlich regelmäßig genau das „geliefert“, war zuvor mit deutlichen Worten versprochen worden ist. Selbst wenn es ein männlicher Gockel sein sollte, der regelmäßig mit sichtlichem Stolz so tut, als würde er große Taten vollbringen.

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