Folter-Einbrecher wehren sich gegen Verurteilung zu Höchststrafe

Saarbrücken/Karlsruhe · Ein bundesweit aktives Verbrecher-Trio wehrt sich vor dem Bundesgerichtshof gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Saarbrücken. Das hat die Männer wegen einer Serie von brutalen Einbrüchen und Raubüberfällen zu Höchststrafen verurteilt.

Nach einer Serie von brutalen Wohnungseinbrüchen und Raubüberfällen hat das Landgericht Saarbrücken im Oktober zwei Männer (25 und 41 Jahre alt) jeweils zu 15 Jahren Haft verurteilt. Außerdem ordneten die Richter nach der Haftentlassung die Unterbringung der als gemeingefährlich eingestuften, so genannten Folter-Einbrecher in unbefristeter Sicherungsverwahrung an. Damit schöpfte das Gericht alle Möglichkeiten des deutschen Strafrechts nach oben aus.
Ein mitangeklagter 39-Jähriger hatte mehr Glück. Er wurde zu zwölfeinhalb Jahren Haft ohne Sicherungsverwahrung verurteilt. Ob es dabei bleiben wird, ist offen. Die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft haben zwischenzeitlich Revision gegen das Urteil eingelegt, wie das Landgericht auf Anfrage bestätigte. Damit ist nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Zug.

Die drei Angeklagte stammen aus dem früheren Jugoslawien und sollen Teil einer bundesweit aktiven, äußerst brutalen Bande sein. Einer der spektakulärsten Einbrüche des Trios ereignete sich Ende 2013 in Saarlouis. Dort wurde ein allein lebender Rentner (69) nachts überfallen. Die Einbrecher überraschten den Mann in seinem Schlafzimmer und fesselten ihn. Anschließend wurde er mit einem Bügeleisen gefoltert, um die Verstecke seines Bargeldes herauszufinden.

Außerdem sollen die Angeklagten zwischen Januar und Oktober 2013 in wechselnder Beteiligung weitere schwere Straftaten verübt haben. Es geht um Überfälle auf eine Spielhalle in Castrop-Rauxel, ein Reisebüro in Alzey, ein Spielcasino in Oberhausen, eine Spielhalle in Essen, eine Tankstelle in Bottrop und eine Tankstelle in Saarbrücken. Außerdem wird den Angeklagten die Beteiligung an der Entführung einer Frau aus vermögender Familie in Würzburg vorgeworfen. Sie wurde in der Nähe ihres Hauses in einen Transporter gezerrt, gefesselt und misshandelt. Es ging offenbar darum, an die Wertgegenstände der Familie zu gelangen. Als den Tätern ein Mann mit Hund entgegen kam, fühlten sie sich offenbar enttarnt und warfen die völlig verängstigte und verletzte Frau aus dem Wagen.

Ähnlich brutal sollen die Angeklagten bei zwei Einbrüchen in Brücken (Pfalz) und in Großrosseln vorgegangen sein. Im ersten Fall wurde der 83 Jahre alte Hausherr misshandelt und mit einer Pistole im Nacken zu seinem Tresor geführt. In dem anderen Fall wurde der Betroffene mit Schlägen und Tritten misshandelt. Außerdem wurde der Mann mit einem Messer gefoltert, wobei ihm zwei Sehnen an der Hand durchtrennt wurden.
Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Ganze beurteilen wird, das lässt sich derzeit nicht sagen.

Allerdings sind die drei Angeklagten keine Unbekannten für die Bundesrichter. Nachdem die Männer in dem ersten abgeurteilten Fall mit dem Bügeleisen in Saarbrücken zunächst lediglich zu Haftstrafen im einstelligen Bereich verurteilt worden waren, war dies dem Bundesgerichtshof zu wenig. Er schickte den Fall zurück an die Saar und legte den Saarbrücker Richtern eine härtere Linie im Umgang mit dem Trio nahe. Dies wurde anschließend umgesetzt.

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