Ex-Anwalt wegen Millionen-Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt

Saarbrücken · Eine vermögende Frau wollte nach ihrem Tod Gutes bewirken. Mehr als eine Million Euro aus ihrem Nachlass sollten deshalb an wohltätige Organisationen gehen. Aber das Geld verschwand via Schweiz in dubiosen Kanälen.

 SymbolbildLocation:Karlsruhe

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Foto: dpa/Uli Deck

Wegen Untreue hat das Landgericht Saarbrücken einen früheren Anwalt aus dem Saarland zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte habe als Testamentsvollstrecker eines millionenschweren Nachlasses zu Unrecht 75.000 Euro zu viel Gebühren kassiert. Außerdem habe er ein Vermächtnis in Höhe von 1,4 Millionen Euro nicht getreu den Vorgaben der Erblasserin ausgegeben.

Die 2003 verstorbene Frau habe dieses Geld aus dem etwa fünf Millionen Euro großen Nachlass zu gleichen Teilen an wohltätige Organisationen im Bereich Hospizpflege, Kinderhilfe und Krebsforschung spenden wollen. Dies ergebe sich aus einem handschriftlichen Testament. Darin sei unter anderem zu lesen von einem "Hospiz …….. (schwer entzifferbar) sterbende Menschen". Manche lesen diesen schwer entzifferbaren Teil als "Hospiz Bewegung", andere als "Hospiz Geregg". Später habe sich beim Testamentsvollstrecker ein Mann aus Belgien gemeldet und behauptet, er sei jener "Geregg". Die Verstorbene habe ihn immer mit diesem Spitznamen benannt und habe ihm das Geld zugedacht.

Die Richter weiter: An diesem Punkt hätte der damalige Testamentsvolltrecker diesen "Geregg" - dem allenfalls ein Drittel aus dem Vermächtnis zugestanden hätte - genauer unter die Lupe nehmen müssen. Dann hätte der damalige Anwalt gemerkt, dass der "dubiose Geschäftsmann" mit einem Hospiz nichts zu tun hat. Stattdessen habe der Angeklagte jedoch die ganzen 1,4 Millionen Euro auf ein Konto von "Geregg" in der Schweiz überwiesen. Dort habe der Belgier dann eine Millionen Euro in bar abgehoben und den Rest ausgegeben. Was mit diesem Bargeld anschließend geschehen ist, konnte laut Ergebnis der Beweisaufnahme nicht mehr geklärt werden. Insbesondere sei nicht nachweisbar, dass etwas von diesem Bargeld in Richtung des Angeklagten geflossen sei, so das Fazit der Richter.

Damit bestätigte sich die entsprechende Vermutung des Oberstaatsanwaltes nicht. Er hatte in seinem Schlussplädoyer eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten beantragt. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert und will das Urteil nun per Revision zum Bundesgerichtshof anfechten. Aus seiner Sicht hat der Angeklagte zwar Fehler gemacht und mehr prüfen müssen, als geschehen. Aber dies sei nur fahrlässig passiert und ein Fall für möglichen Schadensersatz aus der zivilrechtliche Haftung des Ex-Anwalts. Motto sinngemäß: "Sie wollen ihren Nachlass einem Bettler zukommen lassen - aber dann geht alles an einen Millionär, der damit seinen Espresso bezahlt." So etwas sei nicht in Ordnung und ein möglicher Fehler des Testamentsvollstreckers. Aber es sei trotzdem nur ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Ex-Anwalts, der seine Zulassung nach Bekanntwerden der Vorwürfe zurückgegeben hatte. Es sei kein Fall für das Strafgericht und kein strafbares Tun des Angeklagten.

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