Einbrecher folterten Rentner mit Bügeleisen: Drei Männer verurteilt

Saarbrücken/Saarlouis · Für einen Rentner in Saarlouis war es der schlimmste Tag seines Lebens. Drei Maskierte brachen bei ihm ein, überraschten ihn im Schlaf, folterten ihn mit einem Bügeleisen. Erst als der Mann sich tot stellte, ließen sie von ihm ab. Jetzt standen die Einbrecher vor Gericht und wurden verurteilt.

 SymbolbildLocation:Karlsruhe

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Foto: dpa/Uli Deck

Nach dem Überfall auf einen 70 Jahre alten Rentner in Saarlouis hat das Landgericht drei Männer aus dem früheren Jugoslawien zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Angeklagten sind zwischen 23 und 39 Jahren alt. Sie sollen gemeinsam mit anderen Leuten als Einbrecherbande im Saarland und anderswo aktiv gewesen sein. Zu dritt sollen sie in der Nacht des 3. November 2011 in das Haus des Rentners eingebrochen sein. Sie überraschten den Mann im Schlaf und folterten ihn mit einem Messer sowie einem Bügeleisen, um herauszufinden, wo er sein Geld versteckt.

Die Richter verurteilten deshalb den vermeintlichen Kopf der Bande, einen 39-jährigen Familienvater, zu sechs Jahren und vier Monaten Gefängnis. Der 37-Jährige Bruder des Angeklagten wurde zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Die höchste Strafe erhielt der 23 Jahre alte Mann mit dem Bügeleisen. Er wurde wegen des Überfalles in Saarlouis und einer anderen Straftat zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der Staatsanwalt hatte deutlich höhere Strafen für die großteils geständigen Beschuldigten gefordert, die noch mit weiteren Anklagen wegen anderer Taten rechnen müssen.. Er war mit Blick auf die "nicht zu überbietende Brutalität" der Tat in Saarlouis hart an die gesetzliche Höchststrafe von fünfzehn Jahren Gefängnis gegangen und hatte für die Angeklagten Haftstrafen zwischen zwölf sowie 14 Jahren und zehn Monaten beantragt.

Aus Sicht der Ermittler und der Richter ist die Bande der Einbrecher gut organisiert und praktiziert Arbeitsteilung. Es gibt Tippgeber, die sagen, wo Geld zu holen sein könnte. Dann gibt es Leute, die vor Ort die Gegebenheiten und die Lebensgewohnheiten der Opfer ausspionieren. Anschließend kommen die eigentlichen Einbrecher. Sie sollen es nach Ansicht des Staatsanwaltes darauf abgesehen haben, dass in den betroffenen Häusern jemand zu Hause ist. Denn so können sie mit Drohung, Gewalt und Folter schneller zum Ziel kommen und müssen nicht nach Geld und Wertgegenständen suchen. Die drei Angeklagten haben dies bestritten. Ihrer Aussage nach seien sie nur Einbrecher und hätten gedacht, bei dem Rentner in Saarlouis sei niemand zu Hause. Dann hätten sie eine verschlossene Tür aufgebrochen und dahinter habe der Rentner im Bett gelegen.

Was dann geschah ist hart an der Grenze des Erträglichen und wurde vom Anklagevertreter so zusammengefasst: Die Einbrecher stürzten sich auf den Rentner, hielten ihm eine Schreckschusspistole vor, fesselten ihn und verbanden ihm die Augen. Dann schlugen sie immer und immer wieder auf ihn ein. Sie drohten und fragten nach seinen Geldverstecken. Dann nahmen sie ein Messer und schnitten dem Mann damit in die Fußsohlen.

Aus Angst und Schmerzen offenbarte der 70-Jährige, wo in seinem Haus Bargeld zu finden war. Insgesamt waren es rund 40 000 Euro. Aber das war den drei Einbrechern nicht genug. Sie hatten von ihrem Tippgeber etwas von 300 000 Euro gehört. Also griff der jüngste der Angeklagten, der kein Deutsch spricht, zum Bügeleisen und drückte dem gefesselten Opfer mit den verbundenen Augen immer wieder das heiße Eisen auf die Haut. Einer der anderen Angeklagten übersetzte die Fragen und Drohungen. Schließlich waren fast sieben Prozent der Haut des 70-Jährigen verbannt. Aber er konnte keine Geldverstecke mehr nennen. Und die Folter ging weiter.

Das Ende seiner Qualen beschrieb der 70-Jährige als Zeuge vor Gericht. Dazu seine Anwältin: Irgendwann stellte sich der Mann tot. Er nahm all seine verbliebene Kraft zusammen und schaffte es, sich bei den beiden letzten Angriffen mit dem heißen Bügeleisen nicht zu bewegen. Daraufhin dachten die Einbrecher wohl, dass er tot sei. Sie hörten auf und gingen weg. Ihr schwer verletztes Opfer ließen sie allein in dessen Haus zurück.

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