Bettwanzen im Hotel? Erfolglose Klage gegen kritische Bewertung im Internet

Berlin · Weil sich ein Gast in einem Internet-Portal kritisch über ihr Hotel geäußert hatte, hatte eine Hotelbetreiberin in Berlin geklagt. Die kritischen Behauptungen seien rechtens, urteilte das Kammergericht Berlin.

Berlin. Eine Hotelbetreiberin in Berlin wollte einem Internet-Portal gerichtlich untersagen lassen, dass es kritische Nutzerbehauptungen über das Hotel veröffentlicht. Das Kammergericht in Berlin wies die entsprechend Klage laut Rechtsportal Juris ab (Az.::5 U 193/10).
Auslöser der Klage war die Bewertung einer Benutzerin eines Schweizer Internet-Bewertungs-Portals. Sie hatte im Juli 2010 auf der Plattform unter der Überschrift "Für 37,50 Euro pro Nacht u. Kopf im DZ gabs Bettwanzen" unter anderem behauptet, die Zimmer und Betten eines Hostels und Hotels in Berlin seien mit Bettwanzen befallen. Eine Mitarbeiterin habe erklärt, dies komme schon mal vor. Die verseuchten Zimmer seien erst auf mehrmalige telefonische Nachfrage geschlossen worden. Auf Beanstandung der Hotelbetreiberin hatte das Reisebüro diese Behauptungen im Internet gesperrt und erklärt, sie werde sie nicht wieder online stellen.

Dies reichte der Hotelbetreiberin nicht. Sie beantragte vor Gericht, der Betreiberin der Internetseite die künftige Verbreitung dieser und anderer Behauptungen im Wege einer einstweiligen Verfügung zu untersagen. Das Kammergericht wies diese Klage in zweiter Instanz ab und befasste sich ausführlich mit dem, was in solchen Bewertungsportalen geht und was nicht.

Nach seiner Auffassung ist das Bewertungsportal als Teledienstanbieter nicht verpflichtet, Nachforschungen hinsichtlich der Richtigkeit der eingesandten Hotelbewertungen vor deren Veröffentlichung anzustellen. Das Bewertungsportal sei auch nicht gehalten, vor der Veröffentlichung einer negativen Bewertung dem betroffenen Tourismusunternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme hierzu zu geben.

Eine Vorabprüfung sei auch nicht im Hinblick auf die Gefahren geboten, die durch ein Bewertungsportal mit der Möglichkeit, sich anonym zu äußern, entstünden. Die Vielzahl von Bewertungen erlaube es dem Benutzer des Portals, Einzelstimmen kritisch einzuordnen und "Ausreißer" zu erkennen. Zudem sei ein Schutz des bewerteten Tourismusunternehmens durch die Möglichkeit gewährleistet, durch eine Beschwerde eine Überprüfung und vorläufige Abschaltung der Bewertung zu bewirken. Ins Gewicht falle hierbei zusätzlich die in den Nutzungsbedingungen des Portals enthaltene Verpflichtung der Nutzer, keine vorsätzlich oder fahrlässig unwahren Inhalte ins Netz einzustellen. red/wi

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