Alle Aktuell & Vermischtes-Artikel vom 23. November 2010
Faustschlag ins Gesicht rechtfertigt Schulverweis

Gewalt in der SchuleFaustschlag ins Gesicht rechtfertigt Schulverweis

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Faustschlag ins Gesicht eines Mitschülers zu einem Schulverweis führen darf.