Zweifel an Zuverlässigkeit des Atemalkohol-Tests

Goslar · Entgegen den Forderungen der Polizei soll es bei der Blutprobe für Alkoholsünder im Straßenverkehr bleiben. Bei Werten über 1,1 Promille sei die Atemalkoholanalyse kein ausreichendes Beweismittel, meinen Verkehrsrechtsanwälte.

(np) Schon seit Jahrzehnten fordern die Behörden, bei Alkoholkontrollen im Straßenverkehr auch die Messung des Atemalkohols als Beweis für Trunkenheitsfahrten zuzulassen. Bereits 2009 hatte der Verkehrsgerichtstag in Goslar , ein Treffen von Verkehrsexperten aus vielen Bereichen, diese Forderung mehrheitlich abgelehnt. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch, auch Atemalkoholanalysen in Strafverfahren als Beweis zuzulassen. So steht es im Koalitionsvertrag. Der Deutsche Anwaltverein sieht das kritisch.

Beim diesjährigen Verkehrsgerichttag in Goslar wurde erneut darüber diskutiert. Die Verkehrsanwälte haben erhebliche Zweifel an der Genauigkeit der Messung des Atemalkohols. Daher sei es bedenklich, dieses Verfahren als Grundlage für mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu nehmen. "Der Entzug der Fahrerberechtigung hat weitreichende Folgen für die Betroffenen, bis hin zur Gefährdung der Existenz. Daher kommt es auf die Genauigkeit der Messmethode an", sagt Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Anwaltverein.

Die Befürworter der Atemalkoholanalyse argumentieren mit Kosteneinsparungen und geringerem Personalaufwand, während die Kritiker darauf hinweisen, dass die Ergebnisse einer Atemalkoholanalyse nicht mit denen einer Blutalkoholanalyse vergleichbar seien. Beim selben Autofahrer angewendet, könne mit der einen Methode der Alkohol-Grenzwert überschritten sein, mit der anderen aber noch nicht. "Bei Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten mag dies noch akzeptabel sein, nicht jedoch im Bereich der Straftaten", sagt Häcker. Der Gesetzgeber solle die Blutalkoholanalyse als "wertvolles Beweismittel " nicht ohne Not ersetzen.

Zudem stünden in Zweifelsfällen die Blutproben als Beweismittel auch zu einem späteren Zeitpunkt noch zur Verfügung. Es sei auch von Vorteil, dass eine Blutanalyse immer mit einem sachverständigen ärztlichen Bericht verbunden sei.

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