Zwei Rückwärtsfahrer stoßen zusammen: Wer ist schuld?

Karlsruhe · (np) Stoßen zwei Autos beim gleichzeitigen Rückwärtsausparken auf einem Parkplatz zusammen, haften beide zur Hälfte. Das gilt aber nur, wenn beide bei der Kollision tatsächlich in Bewegung waren. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs.

Auf dem Parkplatz eines Baumarktes waren zwei Autos gleichzeitig rückwärts aus gegenüberliegenden Parkbuchten gefahren und dabei kollidiert. Beide Fahrer machten jedoch unterschiedliche Angaben zum Unfallhergang. Der eine behauptete, sein Fahrzeug habe zum Zeitpunkt des Unfalls schon gestanden, und zwar im rechten Winkel zur Parkbucht. Der Unfallgegner sei aufgefahren und müsse den gesamten Schaden zahlen. Dieser meinte jedoch, beide Autos hätten sich rückwärts bewegt, als es zum Aufprall kam.

Unterschiedliche Urteile

Die Gerichte erster und zweiter Instanz waren der Meinung, dass es nicht darauf ankomme, wer wann gestanden habe. Fahre jemand rückwärts auf ein anderes Auto auf, dürfe man von seiner Schuld bis zum Beweis des Gegenteils ausgehen. Ob er es schaffe, kurz vor dem "Knall” sein Auto noch zum Stehen zu bringen, sei nicht so wichtig. Demnach wären beide Fahrer gleichermaßen schuld gewesen und hätten sich den Schaden teilen müssen.

Der Bundesgerichtshof war jedoch anderer Meinung. Habe ein Fahrer schon vor der Kollision angehalten, sei er seiner Pflicht nachgekommen, einen Unfall möglichst zu vermeiden. Nun muss sich die Vorinstanz noch einmal mit der Frage beschäftigen, ob das Auto des Klägers wirklich schon stand. Denn dann müsste der andere Fahrer den überwiegenden Teil der Schuld tragen (Az.: VI ZR 6/15).

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