Zugesagte Übernahme der Reparaturkosten für Autohersteller bindend

Koblenz · (np) Sichert ein Autohersteller einem Kunden eine kostenlose Reparatur zu, muss diese gratis bleiben, selbst wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Kunde gegen Bedingungen im Garantievertrag verstoßen hat.

Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz .

Ein knapp zwei Jahre altes Fahrzeug war wegen eines Motorschadens liegengeblieben. Der Hersteller des Wagens sagte auf Anfrage der Kfz-Werkstatt zu, die Kosten für den Austausch des Motors zu übernehmen. Nach der Reparatur zahlte der Hersteller die Rechnung jedoch nicht, da der Fahrzeughalter die im Garantievertrag festgelegten Wartungsintervalle nicht eingehalten hatte. Die Werkstatt verlangte nun vom Halter, den Austausch zu bezahlen.

Das Gericht entschied jedoch, der Kunde müsse der Werkstatt nichts zahlen. Die vorbehaltlose Zusage des Herstellers sei die rechtliche Grundlage für die Reparatur gewesen. Gebe es Gründe für den Wegfall dieser Zusage, müsse der Hersteller das mit dem Kunden klären (Az.: 6 U 1487/14).

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