Zeitgefühl eines Polizisten reicht Gericht nicht aus

Lüdinghausen · (np) Wer bei Rot über die Ampel fährt, wenn diese schon über eine Sekunde auf Rot steht, begeht einen "qualifizierten Rotlichtverstoß". Dafür werden mindestens 200 Euro Bußgeld, zwei Strafpunkte und ein Monat Fahrverbot fällig.Zeigt die Ampel weniger als eine Sekunde Rot, liegt ein "einfacher Rotlichtverstoß" vor.

Dafür sieht der Bußgeldkatalog mindestens 90 Euro Geldstrafe und einen Strafpunkt vor. Ein Fahrverbot droht in diesem Fall jedoch nicht, es sei denn, andere Verkehrsteilnehmer wurden gefährdet. Dann ist für einen Monat der Führerschein weg.

Das Amtsgericht Lüdinghausen hat entschieden, dass die bloße Schätzung eines Polizisten , wie lange die Ampel schon auf Rot stand, nicht ausreicht, um einen qualifizierten Verstoß festzustellen. Ein Polizist, der privat unterwegs war, hatte beobachtet, wie ein Autofahrer bei Rot über eine Fußgängerampel gefahren war. Der Beamte schätzte die Dauer der Rotphase auf mehrere Sekunden. Das Gericht erkannte aber nur einen einfachen Verstoß an. Es könne nicht geklärt werden, ob die Ampel tatsächlich schon länger als eine Sekunde auf Rot stand. Die rein gefühlsmäßige Schätzung auch eines erfahrenen Polizisten reiche nicht. Es seien weitere Anhaltspunkte erforderlich. Der Polizist habe aber weder mitgezählt noch auf die Uhr geschaut, erklärte das Gericht (Az.: 19 OWi-89 Js 1024/14-97/14).

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