Unfall-Gefahr Ohne Winterreifen bei Schnee und Glätte unterwegs: Diese Bußgelder drohen

Wann müssen Winterreifen aufgezogen werden? Wie tief muss das Reifenprofil sein. Autofahrer müssen viele Regeln beachten. Andernfalls kann es teuer und gefährlich werden, warnen Experten.

Völlig unvermittelt endete in diesem Jahr der Sommer. Nach wochenlanger Trockenheit und mehreren extremen Hitzewellen fielen die Temperaturen schlagartig in den Keller. Einigen Wetterprognosen zufolge wird es nicht mehr lange dauern, bis der erste Frost auftritt. Spätestens dann wird Straßenglätte für Autofahrer wieder zum Thema. Aber Experten raten nicht zu warten und jetzt schnell zu handeln.

Gibt es eine generelle Winterreifen-Pflicht ab Oktober?

Die Verkehrspräventionsexperten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz (LKA) raten allen Autofahrenden dazu, sofort Winterreifen aufzuziehen. Zwar sind Winterreifen auf allen vier Rädern erst dann verpflichtend, wenn Eis, Glätte oder Schnee auftreten, doch zu lange zu warten, kann fatale Folgen haben.

Von einer allgemeinen Winterreifen-Pflicht kann also keine Rede sein. Genauso wenig rechtlich bindend ist die viel zitierte Faustregel, wonach Autofahrer von Oktober bis Ostern (von O bis O) Winterreifen aufziehen müssen.

Profiltiefe: Was sind die Anforderungen an einen Winterreifen?

Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor. LKA-Verkehrsexperte Volker Weicherding empfiehlt allerdings schon früher, die Winterreifen auszutauschen, damit Sie möglichst sicher unterwegs sind. „Vier Millimeter sind erforderlich, da sonst die Wintereigenschaften der Bereifung stark nachlassen“, sagt Weicherding.

Wichtig sei auch die Lebensdauer dieser speziellen Bereifung. „Es empfiehlt sich aufgrund von Materialermüdung und Verhärtung der Gummimischung Winterreifen nicht länger als sechs Jahre zu verwenden.“ Das sorgt für den erforderlichen Grip auf der Fahrbahnoberfläche. Und der ist umso wichtiger, wenn die Fahrbahn vereist oder mit Schnee bedeckt ist.

Mindestprofiltiefe bei Reifen: Was droht bei Regelverstoß?

Nicht nur Fahrzeughalter werden zur Rechenschaft gezogen, wenn Sie mit abgefahrenen Autoreifen unterwegs sind. Falls Ihnen das Auto, das Sie fahren, nicht gehört, werden Sie auch als Fahrzeugführer bestraft. Ihr Führerschein ist zwar nicht Gefahr, dennoch droht ein empfindliches Bußgeld:

  • Fahrzeughalter: Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  • Fahrzeugführer: Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Die rechtlich vorgeschriebene Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern gilt sowohl für Sommer- als auch für Winterreifen. Allerdings gilt bei Sommerreifen eine etwas geringere empfohlene Reifenprofiltiefe von drei Millimetern.

Mit einer Zwei-Euro-Münze prüfen Sie, ob die Profiltiefe noch im empfohlenen Bereich von über 4 Millimetern bei Winterreifen liegt. Die Länge des Rands der Münze beträgt exakt der empfohlenen Profiltiefe.

Mit Sommer-Reifen im Herbst und Winter unterwegs – droht Bußgeld?

Eine terminlich bindende Pflicht, seine Räder mit Winterbereifung zu beziehen, gibt es also nicht. Eine Missachtung der sogenannten situativen Winterreifen-Pflicht, etwa bei Glätte, kann jedoch für den Fahrzeughalter teuer werden. Wer dann nämlich von der Polizei mit Sommerreifen erwischt wird, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

  • Allgemein sind 60 Euro Strafe zu zahlen
  • Bis zu 120 Euro, wenn zusätzlich eine Behinderung oder gar Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender erfolgt oder es sogar zu einem Unfall kommt.
  • In Falle eines Unfalls kann es auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz geben.

Bei Eis und Schnee ohne Winterreifen Unfall gebaut – zahlt die Versicherung?

In der Regel kümmert sich die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers um den Schaden des anderen. Doch Vorsicht, falls der Kälteeinbruch nicht völlig überraschend eingetreten ist und der Autofahrer fahrlässig gehandelt hat, kann die Versicherung bis zu 5000 Euro in Regress nehmen.

Selbst, wenn Sie den Unfall gar nicht selbst verursacht haben, kann eine Sommerbereifung zum Problem werden. Falls nachgewiesen werden kann, dass nicht vorhandene Winterreifen zum Unfall beigetragen haben, werden Sie dafür in Haftung genommen. Das heißt, die Versicherung des Unfallverursachers wird ihnen den entstandenen Schaden nicht gänzlich erstatten. Falls Sie oder weitere Insassen verletzt werden, kann die falsche Bereifung dazu führen, dass Sie keine Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geltend machen können.

Vorsicht, Allwetter- oder Ganzjahresreifen sind nicht immer zulässig

Wer sich den ganzen Aufwand sparen möchten, zweimal im Jahr die Reifen zu wechseln, kann zu Allwetter- beziehungsweise Ganzjahresreifen greifen – oder etwa nicht? Ganz so einfach ist das leider nicht. Zunächst einmal müssen die Ganzjahresreifen das „M+S“-Symbol (Matsch und Schnee) oder ein dreizackiges Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke aufweisen. In diesem Fall sind die Allwetterreifen aber lediglich bei leicht winterlichen Straßenverhältnissen zulässig.

Hinweis: Die Gültigkeit der alten Kennung „M+S“ läuft allmählich aus. Ab 30. September 2024 sind ausschließlich Ganzjahresreifen mit dem Schneeflockensymbol erlaubt.

„Bei extremem Winterwetter wie starkem Schneefall sollten Autofahrer das Auto dann aber besser stehen lassen“, so der Frank Mauelshagen, Kfz-Experte beim Versicherungskonzern ERGO. „Solche Reifen sind daher nur für Personen geeignet, die in schneearmen Gegenden wohnen oder die bei sehr winterlichen Bedingungen auch mal auf ihr Fahrzeug verzichten können“, sagt Mauelshagen.

Auch Weicherding betont, dass Ganzjahresreifen bei erheblichen winterlichen Straßenverhältnisse nicht die gleiche Sicherheit wie Winterreifen bieten. „Vorrangig geht es um die eigene Sicherheit und die der Mitfahrenden. Und die Folgen eines kleinen ,Ausrutschers' können ein Vielfaches eines Winterreifensatzes kosten“, betont Verkehrsexperte Weicherding.

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