Wer auf der Autobahn sehr schnell fährt, haftet bei Unfällen mit

Koblenz · (np) Wer sich auf der Autobahn an die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h hält, verhält sich wie ein "Idealfahrer". Überschreitet er diese Geschwindigkeit deutlich, kann er bei einem Unfall allein wegen der hohen Geschwindigkeit mithaften.

Das gilt auch, wenn der Unfallgegner einen schweren Fehler begangen hat. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz .

Wie die deutschen Verkehrsrechtsanwälte berichten, wechselte ein Autofahrer beim Auffahren auf die Autobahn unmittelbar von der Einfädelspur auf die Überholspur, um ein Fahrzeug auf der rechten Spur zu überholen. Dabei kam es zur Kollision mit einem Wagen, der sich mit rund 200 km/h von hinten näherte. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung existierte für diesen Abschnitt der Autobahn nicht.

Der forsche Spurwechsler forderte dann auch noch Schadensersatz vom Hintermann. Dieser sei viel zu schnell gefahren. Diesem Argument schloss sich das Oberlandesgericht an.

Zwar habe sich der Spurwechsler grob verkehrswidrig verhalten. Dennoch müsse ihm der Hintermann 40 Prozent des Schadens ersetzen. Dessen hohe Geschwindigkeit habe wesentlich zum Unfall beigetragen. Hätte er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingehalten, sei bereits durch eine mittelstarke Bremsung der Unfall vermeidbar gewesen, erklärten die Koblenzer Richter (Az.: 12 U 313/13).

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