Wer auf Busspur am Stau vorbeifährt, trägt bei Unfall Mitschuld

Berlin · (np) Wer die Busspur benutzt, um einen Stau zu umfahren, haftet bei einem Unfall mit einem Linksabbieger aus dem Gegenverkehr mit. Dies gilt auch dann, wenn die Busspur nur benutzt wurde, um zu einer Parklücke zu gelangen. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Ein Autofahrer befuhr unerlaubt die Busspur. Er stieß mit einem Fahrzeug zusammen, das aus dem Gegenverkehr heraus nach links abgebogen war, um auf ein Grundstück zu fahren. Der Benutzer der Busspur verlangte, dass ihm der gesamte Schaden ersetzt wird. Da auf seiner eigentlichen Fahrspur stockender Verkehr geherrscht habe, sei er auf der Busspur daran vorbeigefahren, um eine Parklücke zu erreichen. Das Gericht entschied aber, der Mann müsse für den Unfall zu einem Drittel mithaften.

Zwar trage der Fahrer des anderen Autos die Hauptschuld, weil er beim Abbiegen gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen habe. Es müsse aber berücksichtigt werden, dass der Kläger nicht auf der Busspur hätte fahren dürfen. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass er nur zu der Parklücke habe fahren wollen.

Er hätte sich in das Stauende einreihen müssen. Wenn vor ihm jemand ebenfalls die Parklücke hätte nutzen wollen, wäre dieser Fahrer ohnehin bevorrechtigt gewesen. Auch mit diesem Fahrer hätte der Kläger zusammenstoßen können (Az.: 29 U 1/15).

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