Autoklau Was Autofahrer nach dem Diebstahl ihres Fahrzeugs tun müssen

Goslar · (np) Die Zahl der Autodiebstähle ist auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung gesunken. Das besagen die Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Dennoch kamen im vergangenen Jahr in Deutschland 15 037 kaskoversicherte Autos abhanden.

 Die Zahl der gestohlenen Autos sinkt. Dafür sehen es Diebe immer öfter auf teures Autozubehör ab. Sie brechen in den Wagen ein und stehlen zum Beispiel hochwertige Navigationsgeräte.

Die Zahl der gestohlenen Autos sinkt. Dafür sehen es Diebe immer öfter auf teures Autozubehör ab. Sie brechen in den Wagen ein und stehlen zum Beispiel hochwertige Navigationsgeräte.

Foto: picture-alliance/ gms/Jens_Schierenbeck

Mitte der 90er-Jahre registrierte die Versicherungsbranche noch rund 100 000 Diebstähle pro Jahr.

Auch wenn die Zahl der Diebstähle sinkt, erhöht sich nach Angaben des Verbandes der wirtschaftliche Schaden für die Bestohlenen. Die Versicherer mussten im vergangenen Jahr für jeden Diebstahl im Durchschnitt 19 800 Euro bezahlen. Insgesamt verursachten Autodiebe im Jahr 2018 Schäden von 298 Millionen Euro.

Sobald ein Autofahrer entdeckt, dass sein Wagen gestohlen worden ist, sollte er möglichst schnell handeln, empfiehlt das Goslar-Institut, eine Studiengesellschaft für verbrauchergerechtes Versichern, die von der Huk-Coburg-Versicherung getragen wird. Die Experten raten, zuerst die Polizei zu verständigen, damit sie nach dem gestohlenen Fahrzeug fahnden kann. Gleich danach sollte die Versicherung informiert werden.

Bei einem Fahrzeugdiebstahl ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird entschädigt, denn die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt habe ein Autodiebstahl keinen Einfluss, sagt der Verband der Versicherer. Erstattet wird dem Versicherungskunden der sogenannte Wiederbeschaffungswert. Davon wird allerdings die jeweilige Selbstbeteiligung abgezogen.

Wer nur über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt, geht leer aus, wenn sein Fahrzeug geklaut wurde. Das ist vermutlich einer der Gründe, warum rund 85 Prozent aller Pkw-Fahrer eine Kaskoversicherung abschließen. Diese kommt auch für Schäden auf, wenn Autoknacker ein Fahrzeug aufbrechen und Teile daraus stehlen. Für den Diebstahl fest eingebauter Autoteile zahlt die Teilkaskoversicherung. Sie ersetzt auch eine beim Diebstahl eingeschlagene Autoscheibe.

Damit ein Versicherer einen gemeldeten Diebstahlschaden bearbeiten kann, muss der Kunde den Schaden schriftlich melden und nachweisen, dass er bei der Polizei Anzeige erstattet hat. In beiden Fällen sollte der betroffene Autobesitzer genaue Angaben zu seinem Fahrzeug und zu dessen Kilometerstand machen können.

Zudem muss der Versicherte alle Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an seine Versicherung schicken und Auskunft zum Wert geben. Das gestohlene Fahrzeug muss bei der Zulassungsstelle abgemeldet und die Bescheinigung darüber an den Versicherer gesendet werden. All diese Benachrichtigungen sollten innerhalb einer Woche erledigt werden.

Wird das Auto innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadensanzeige beim Versicherer wiedergefunden, muss der Eigentümer das Auto wieder zurücknehmen. Sollte das Fahrzeug in der Zwischenzeit beschädigt worden sein, kommt der Versicherer für die Reparatur der Schäden auf. Er bezahlt auch die Kosten, die durch die Abholung des Autos entstehen können, vorausgesetzt dessen Standort ist mehr als 50 Kilometer vom Heimatstandort des Fahrzeugs entfernt.

Auf der Wunschliste von Autodieben ganz oben stehen SUVs und teure Limousinen. Die mit Abstand höchste Diebstahlrate im Vergleich der Bundesländer und Großstädte hat weiterhin Berlin. In Bayern und Baden-Württemberg zusammen werden nicht einmal halb so viele Autos geklaut wie allein in Berlin. Während in Berlin im vergangenen Jahr 2877 Autos als gestohlen gemeldet wurden, waren es in Rheinland-Pfalz 296 und im Saarland 78 Fahrzeuge. In Berlin lag der Schaden pro Diebstahl bei 19 670 Euro, in Rheinland-Pfalz bei 13 679 Euro und im Saarland bei 14 603 Euro.

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