„Vollbremsung für Eichhörnchen nicht notwendig“

München · (np) Wenn ein Autofahrer stark bremst, weil ihm ein Eichhörnchen vors Fahrzeug läuft, und dadurch das Auto dahinter auffährt, ist der Tierfreund mit schuld. Er muss ein Viertel des Schadens übernehmen, hat das Amtsgericht München entschieden.

Ansonsten gilt bei Auffahrunfällen in der Regel, dass der Hintermann komplett zahlen muss.

Wie die deutschen Verkehrsrechtsanwälte berichten, kam das Gericht zu dem Schluss, dass die vorausfahrende Autofahrerin für ein Kleintier gebremst hatte, obwohl dies nicht unbedingt notwendig war. Daher müsse sie auch einen Teil des Schadens, der bei dem Auffahrunfall entstanden ist, zahlen.

Die Autofahrerin hatte abrupt gebremst, weil ein Eichhörnchen über die Straße lief. Gerade als sie zum Stehen kam, fuhr ein nachfolgendes Auto auf ihr Fahrzeug auf. Der Hintermann ersetzte 60 Prozent des Schadens. Damit war die Frau jedoch nicht einverstanden. Sie vertrat die Meinung, der Hintermann müsse den Schaden komplett begleichen, und zog vor Gericht. Dort hatte sie jedoch nur zum Teil Erfolg.

Der Richter betonte, bei einem Auffahrunfall sei der Hintermann in der Regel unaufmerksam oder zu dicht aufgefahren. Es stelle auch keinen Ausnahmefall dar, wegen eines Eichhörnchens zu bremsen. Ein Autofahrer müsse grundsätzlich immer damit rechnen, dass der Vorausfahrende plötzlich scharf bremse.

Allerdings entschied der Richter, dass der Hintermann nicht den ganzen Schaden übernehmen müsse, sondern nur 75 Prozent. Denn die Frau habe nur wegen eines Kleintiers gebremst, und das sei nicht erforderlich gewesen. Ohne das abrupte Bremsmanöver wäre es nicht zu dem Unfall gekommen, so das Gericht (Az.: 331 C 16026/13).

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