„Verwaschene Aussprache“: Radfahrer betrunken

Neustadt · (np) Wer betrunken Fahrrad fährt, muss bei einem Unfall haften und riskiert außerdem seinen Führerschein . Möglicherweise muss der betrunkene Radfahrer sogar ein medizinisch-psychologisches Gutachten über sich ergehen lassen.

Dafür entscheidend sei die Verkehrstauglichkeit während der Trunkenheitsfahrt, hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden. Wie die deutschen Verkehrsrechtsanwälte berichten, fuhr ein Fahrradfahrer auf einer Tour mit Bekannten plötzlich nach links und stieß mit einem anderen Radfahrer zusammen. Beide Beteiligten stürzten. Die Blutprobe ergab bei dem Verursacher 2,02 Promille.

Nach Auskunft der Polizei hatte er "eine deutlich verwaschene Aussprache" und Probleme, das Gleichgewicht zu halten. Die Stadt Ludwigshafen forderte ihn auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über seine Fahrtauglichkeit vorzulegen. Der Mann ließ die Frist jedoch verstreichen. Daher wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und gleichzeitig untersagt, weiter Rad zu fahren. Dagegen erhob er Widerspruch, jedoch ohne Erfolg.

Das Gericht erklärte, sowohl der Entzug der Fahrerlaubnis und auch das Verbot, Rad zu fahren, seien rechtmäßig. Ab einem Wert von 1,6 Promille werde in der Regel ein Gutachten angeordnet. Diesen Wert habe der Radfahrer weit überschritten. Am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand teilzunehmen, sei mit jedem Fahrzeug gefährlich. Die gemessenen 2,02 Promille legten zudem den Verdacht nahe, dass der Mann wegen Alkoholmissbrauchs nicht geeignet sei, am Straßenverkehr teilzunehmen (Az.: 3 L 941/14. NW).

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