Verdienstausfall nach Unfall während des Studiums

Köln · (np) Wer nach einem Verkehrsunfall seinen Job nur noch teilweise oder gar nicht mehr ausüben kann, hat meist Anspruch auf Verdienstausfall. Das gilt auch für Geschädigte, die sich noch in der Ausbildung befinden.

Sie müssen aber nachweisen, dass sie durch die Verletzungsfolgen nicht den normalen Karriereweg beschreiten konnten. Ein Student der Forstwirtschaft hatte sich bei einem Motorradunfall, an dem er keine Schuld hatte, an mehreren Gliedmaßen verletzt. Dadurch war er in seiner Beweglichkeit eingeschränkt. Sein Studium verzögerte sich, und er wurde wegen seines Handicaps nicht als Referendar in den Forstdienst eingestellt. Nach einigen befristeten Jobs und Zeiten der Arbeitslosigkeit fand er eine Stelle im gehobenen Dienst einer Naturschutzbehörde. Er verlangte Verdienstausfall, unter anderem die Differenz zwischen den Gehältern im gehobenen und höheren Dienst.

Wie die deutschen Verkehrsrechtsanwälte berichten, hatte der Mann vor dem Oberlandesgericht Köln nur teilweise Erfolg. Er habe Anspruch auf Verdienstausfall für den entgangenen Referendardienst und den um ein halbes Jahr verzögerten Eintritt ins Berufsleben. Kein Anspruch bestehe auf die Erstattung der Differenz zum Einkommen im höheren Dienst, so die Richter. Die Einschränkungen der Mobilität hätten ihm zwar den Referendardienst verwehrt. Es sei ihm aber nicht gelungen zu beweisen, dass er ohne den Unfall in den höheren Dienst übernommen worden wäre (Az.: 19 U 13/09).

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