Verkehrsrecht Urteil: Per Hupe gewarnt und trotzdem mitschuldig?

Saarbrücken- · Um auf eine Gefahrensituation hinzuweisen dürfen Autofahrer hupen, sie müssen aber auch fahrerisch reagieren. Tun sie das nicht, kann sie sogar eine Mitschuld treffen.

«Ja zum Teufel sieht der mich nicht?» - tuuut: Hupen kann andere auf Gefahrensituationen aufmerksam machen, aber das reicht nicht immer.

«Ja zum Teufel sieht der mich nicht?» - tuuut: Hupen kann andere auf Gefahrensituationen aufmerksam machen, aber das reicht nicht immer.

Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Reichen Vorfahrt und Hupen aus?

Gefahr erkannt und nicht gebannt

(dpa)
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