Automobil Auto absichtlich an Baum gefahren

Coburg · Gutachter entdeckt Ungereimtheiten: Versicherung muss nach vorgetäuschtem Unfall nicht bezahlen.

(np) Bei einem Verkehrsunfall hat das Unfallopfer Anspruch auf Schadensersatz. Das gilt allerdings nicht, wenn es sich um einen vorgetäuschten Verkehrsunfall handelt. Dann könnte ein Versicherungsbetrug vorliegen. Die Versicherung muss jedoch nachweisen, dass der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg (Az.: 24 O 360/16).

Ein Mann war mit dem Auto seiner Ehefrau, einem älteren hochwertigen Fahrzeug, auf einer Landstraße unterwegs. Dabei kam er rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Kurze Zeit nach dem Unfall wurde das Fahrzeug ohne Reparatur für 12 000 Euro verkauft.

Von seiner Vollkaskoversicherung verlangte der Mann Reparaturkosten in Höhe von 24 000 Euro. Zum Unfall sei es gekommen, weil er wegen schlechter Sichtverhältnisse bei Dunkelheit und Nieselregen die Kontrolle über das Fahrzeug verloren habe. Die Versicherung war jedoch der Meinung, der Mann sei mit dem Pkw absichtlich gegen den Baum gefahren. Es sei ihm um die Versicherungsleistung gegangen. Hierzu verwies die Versicherung auf verschiedene Ungereimtheiten. Dagegen klagte der Mann.

Das Gericht vernahm einen Zeugen und holte ein Sachverständigengutachten ein. Daraus ergab sich, dass der Mann den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hatte. Im Laufe des Verfahrens hatte er zudem das Unfallgeschehen unterschiedlich dargestellt und nach Einschätzung des Landgerichts immer dem aktuellen Verfahrensstand angepasst. So erklärte er zunächst, er habe das Fahrzeug vor dem Aufprall nicht mehr abbremsen können. Nach dem Vorliegen des Gutachtens behauptete er, vor der Kollision doch noch kurz gebremst zu haben.

Auch zum Zweck der Autofahrt machte der Mann unterschiedliche, teilweise fragwürdige Angaben. Der Sachverständige stellte außerdem fest, dass die ursprüngliche Unfallschilderung nicht plausibel war. Er konnte die Behauptung des Fahrers, den Wagen vom Baum weggelenkt zu haben, nicht nachvollziehen. Dies wäre aber bei einem versehentlichen Abkommen von der Straße zu erwarten gewesen. Auch sei die Geschwindigkeit so bemessen gewesen, dass sie für die Insassen ungefährlich gewesen sei und trotzdem einen erheblichen Schaden verursacht habe.

Auch sei das Auto nur kurze Zeit später unrepariert verkauft worden. Deshalb habe nicht geklärt werden können, ob sich am Fahrzeug ältere Beschädigungen befunden hätten. Zudem seien der Mann und seine Ehefrau innerhalb von drei Jahren in fünf weitere, ähnliche Unfälle verwickelt gewesen. Diese Indizien reichten aus, um einen fingierten Unfall festzustellen. Die Versicherung musste nicht zahlen.

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