Überziehbarer Notfallspiegel hilft nach Glasbruch
Wünschensuhl · (np) Wenn das Glas eines Außenspiegels am Auto zerbrochen ist, beispielsweise durch die Berührung mit einem anderen Fahrzeug, darf man nicht weiterfahren. Dann kann der Fahrer nämlich in der Regel nicht mehr „alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten“, wie es die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (Paragraf 56) verlangt.
Wer trotzdem fährt, riskiert nicht nur einen Strafzettel, sondern auch seinen Versicherungsschutz.
Hilfe bringt in einer solch misslichen Lage der neue Notfallspiegel "Rücksicht". Die Tüv-geprüfte und zugelassene Neuheit für Pkw besteht aus einer witterungsbeständigen Hülle mit integriertem Spiegel, die einfach über den kaputten Seitenspiegel gezogen wird. Mit diesem Spiegel ist die Weiterfahrt rechtlich zulässig. Die flexible Spiegelhülle kann im Handschuhfach verstaut werden und lässt sich in wenigen Sekunden über den Außenspiegel ziehen. Der von der Kfz-Zubehörfirma Hauschild in Wünschensuhl vertriebene Notfallspiegel kostet 16 Euro.