Sturz im Bus nach Vollbremsung: Fahrer trägt die Schuld

Frankfurt · (np) Weil ein Pkw die Fahrspur blockierte, steuerte ein Busfahrer seinen Bus auf die Gegenfahrbahn, um vorbeizukommen. Die Engstelle befand sich vor einer unübersichtlichen Linkskurve. Als plötzlich ein Auto entgegenkam, konnte der Busfahrer nur mit einer Vollbremsung einen Zusammenstoß vermeiden.

Die drei Fahrgäste, die im Bus saßen, rutschen bei der Vollbremsung von ihren Sitzen. Ein Mann stürzte dabei so unglücklich, dass er einen Oberschenkelhalsbruch erlitt. Der Geschädigte verklagte den Busfahrer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld .

Während das Landgericht seine Klage abwies, bekam er vor dem Oberlandesgericht Frankfurt Recht. Die Richter sahen ein Fehlverhalten des Busfahrers und nicht der Fahrgäste. Zwar sei jeder Fahrgast grundsätzlich verpflichtet, für seine eigene Sicherheit zu sorgen, sich also sicher festzuhalten. Zudem müsse man jederzeit mit ruckartigen Fahrmanövern rechnen.

Der Mann legte jedoch glaubhaft dar, dass er sich festgehalten hatte. Letztlich kamen die Richter zu dem Schluss, dass der Busfahrer unaufmerksam war. Er habe das andere Auto zu spät gemerkt, weshalb er voll bremsen musste. Auf ein solches Fahrmanöver müssten sich Fahrgäste aber nicht einstellen. Daher sprachen sie dem Kläger insgesamt 10 000 Euro zu (Az.: 12 U 16/14).

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