Streit um Schuld nach Unfall auf dem Standstreifen

Nürnberg · (np) Stellt ein Fahrer sein Auto auf dem Standstreifen einer Autobahn ab, ohne es abzusichern, so haftet er üblicherweise, wenn es zu einem Unfall kommt. Denn man geht davon aus, dass die fehlende Absicherung die Ursache für den Zusammenstoß war.

Juristisch spricht man von einem Anscheinsbeweis. Hat aber der andere Fahrer nachweislich einen Fehler begangen, kommt der Anscheinsbeweis nicht zur Geltung, so dass der Fahrer des abgestellten Fahrzeugs nicht haften muss. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg .

Ein Autofahrer hatte seinen Pkw komplett auf dem Standstreifen abgestellt, allerdings keinen Warnblinker gesetzt und auch kein Warndreieck aufgestellt. Ein vorbeifahrender Lkw fuhr etwa 70 bis 95 Zentimeter über die Autobahnbegrenzung auf den Standstreifen, sodass es zum Unfall kam. Der Halter des Lkw wollte seinen Schaden in Höhe von rund 35 000 Euro vom Halter des liegen gebliebenen Autos ersetzt bekommen.

Nachdem er bereits in der ersten Instanz gescheitert war, blieb der Lkw-Fahrer auch vor dem Oberlandesgericht erfolglos, berichten die deutschen Verkehrsrechtsanwälte. Die Richter erklärten, zwar würde der Beweis des ersten Anscheins zunächst ergeben, dass der Fahrer des ungesichert abgestellten Fahrzeugs für den Unfall haften müsse. Unstreitig sei jedoch, dass das Auto komplett auf dem Standstreifen gestanden und nicht auf die Fahrbahn hinausragt habe.

Außerdem habe der Lkw-Fahrer einen Fahrfehler begangen, indem er über die Seitenbegrenzung gefahren sei. Dieser Fehler wiege so schwer, dass der Beklagte keinesfalls haften müsse. Der Lkw-Fahrer trage die alleinige Schuld. Er blieb also auf seinem Schaden sitzen (Az.: 1 U 2572/13).

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