Immer wieder schwere Unfälle „Hilfe, eine Wespe im Auto!“ – ADAC gibt Tipps zu Verhalten bis Versicherung

Service | München · Wenn Insekten wie Bienen oder Wespen sich während der Fahrt ins Auto verirren, reagieren manche hektisch oder gar panisch. Doch welches Verhalten ist richtig - und zahlt im Ernstfall die Versicherung?

 Kleine Unfallursache: Wer hektisch Wespen und Co. am Steuer vertreibt, riskiert die Kontrolle über das Auto zu verlieren.

Kleine Unfallursache: Wer hektisch Wespen und Co. am Steuer vertreibt, riskiert die Kontrolle über das Auto zu verlieren.

Foto: dpa-tmn/Julian Stratenschulte

Hilfe, eine Wespe im Auto! Manche geraten in Hektik oder Panik, wenn Insekten wie Bienen und Wespen plötzlich im Auto herumschwirren. Durch Erschrecken und hektische Vertreibungsversuche kommt es aber immer wieder zu schweren Unfällen, weil die Menschen die Kontrolle über das Auto verlieren. Doch ein Stich hat in der Regel viel geringere Folgen als ein Unfall durch Ablenkung, heißt es vom ADAC auf seiner Seite.

Wespen im Auto: Nicht panisch werden

Daher gilt: Nicht panisch werden und ruhig weiter auf den Verkehr achten. Dann die Warnblinker anstellen, vorsichtig abbremsen und möglichst am rechten Fahrbahnrand halten. Meist hilft es bereits, die Fenster zu öffnen, damit die Insekten raus können. Wer aussteigt, macht das vorsichtig und achtet auf den Verkehr.

Stiche können für Allergiker gefährlich werden. Am besten lassen sie die Fenster unterwegs zu und fahren mit Klimaanlage, damit die Insekten überhaupt nicht ins Auto kommen können. Es ist auch ratsam, den Innenraum vor dem Losfahren genau auf Biene, Wespe und Co. zu inspizieren, um die blinden Passagiere frühzeitig zu entdecken.

Unfall durch Wespen: Kaskoversicherung kann eigene Schäden übernehmen

Passiert durch die Insekten im Auto ein Unfall, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden anderer. Eigene Schäden können nur über eine Vollkaskoversicherung geltend gemacht werden, so der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV).

Die Versicherung könnte prüfen, ob Betroffene grob fahrlässig gehandelt haben und danach graduell die Leistung kürzen. Um dieses Risiko auszuschließen, rät der ADAC zu Kaskoversicherungen, die den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit beinhalten.

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