Rücktritt vom Autokauf wegen fehlender Freisprecheinrichtung

Berlin · (np) Fehlt bei einem Gebrauchtwagen die Freisprecheinrichtung, obwohl diese auf einer Verkaufsplattform im Internet angegeben war, darf der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch dann, wenn im eigentlichen Bestellformular die Freisprecheinrichtung nicht mehr erwähnt wird. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Ein Mann war über eine Internetplattform auf einen gebrauchten BMW X1 aufmerksam geworden. Ein Autohaus bot dort für 21 200 Euro das Fahrzeug mit "Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle" an. Nach telefonischem Kontakt entschied sich der Mann zum Kauf und unterschrieb das übersandte Bestellformular. Darin wurde die Freisprecheinrichtung nicht mehr erwähnt. Tatsächlich fehlte sie in dem Auto. Das bemängelte der Käufer und wollte vom Kaufvertrag zurücktreten.

Zu Recht, entschied das Gericht. Das Fahrzeug sei mangelhaft. Da die Freisprecheinrichtung im Internet als Ausstattung genannt wurde, habe der Kunde sie im Fahrzeug erwarten dürfen. Das Autohaus könne diese Angabe nicht dadurch widerrufen, dass die Ausstattung im Bestellformular nicht mehr erwähnt werde. Der Käufer hätte vor Vertragabschluss klar darauf hingewiesen werden müssen, dass die Anlage fehle (Az.: 28 U 2/16).

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